Irre, unser Zulassung- und Führerschein-Wust

  • Gratuliere allen, die das in den letzten Wochen den Aufwand für den B196 auf sich genommen haben. Ich bin "innerlich noch nicht so weit":lach: . Denn es bleibt viel Geld und Zeit für einen reinen Verwaltungakt. Einen praktischen Nutzen sehe ich - anders als manche von Euch - nicht. Ja, es mag sein, dass es einen gewissen Erkenntnisgewinn bringt, aber ob das notwendig ist, bestimme ich immer noch selbst. Niemand wird gehindert, ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren - aber bitte freiwillig.

    Meine kurzzeitige Bereitschaft, über meine Schatten zu springen, hat am Freitag wieder einen Dämpfer bekommen. Was war passiert? Mich interessiert seit kurzem auch das Thema Zweiräder mit Elektroantrieb. Ein Leichtmofa habe ich inzwischen restauriert, ein 45er Roller wartet noch. Und dann kommt man schnell auf das Thema E-Motorräder, auch in der 125er Klasse. Leichtkraftrad, Leistung für A1/B196 (<11kW) passend, aber natürlich keine Hubraumangabe. Also kam mir eine Idee:

    Mich hat immer das Sommer Dieselmotorrad fasziniert. Nicht billig, aber vielleicht ein Eigengeschenk zum Renteneintritt in ein paar Jahren. Sollte ich jetzt mit dem B196 um den dazu notwendigen großen Motorradführerschein herumkommen? Schließlich hat die Sommer 8,5 kW aus (natürlich Diesel) ca. 500ccm. Es wäre logisch, auch hier wie beim Elektromotorrad nur auf die Leistung abzustellen. Dann würde es passen. Laut TÜV Rheinland geht das erwartungsgemäß nicht. Irre!

    Zur Erinnerung: 125er darf ich mit meinem alten Dreier nicht fahren, weil ich die Prüfung am 1. Juni 1980 gemacht habe. Also keine 125er, obwohl sich mit dem Stichtag 1. April weder die Ausbildung noch die Prüfung geändert hat. Irre!

    Noch mal Elektrozweiräder:

    Mein Leichtmofa mit 20km/h darf innerorts nicht den Radweg benutzen, die seit letztem Jahr offiziell erlaubten E-Scooter, vulgo "Schlaglochsuchgerät", schon. 20km/h im fließenden Stadtverkehr? Irre!

    Der große Roller soll auch eine freiwillige Zulassung bekommen. Dass dabei ein E-Kennzeichen sinnvoll ist, fand wohl auch unsere Zulassungsbehörde. Es gibt nämlich Bevorrechtigungen für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen (übrigens auch für Hybridautos mit fragwürdiger Ökobilanz). Auf Weisung des Landes NRW hat die Zulassungsbehörde die E-Kennzeichen für L1-Fahrzeuge auf ihre Kosten wieder zurückgerufen, denn in der Regelung für E-Kennzeichen kommt L1 nicht vor. Ein Dreirad mit 45km/h bekommt es dagegen ebenso wie jedes größere Elektrofahrzeug. Folge: Das dickste Hybridauto darf - wo von der Kommune erlaubt - die Busspur benutzen, der 45er Roller wird in den fließenden Verkehr genötigt. Warum? Weil dieserlei Bevorrechtigungen in der Praxis nicht am Antrieb, sondern am E-Kennzeichen festgemacht werden. Irre!

    Man kann wirklich keinem Polizisten vorwerfen, wenn er diesen ganzen Wust nicht sofort auf dem Schirm hat. Was war das früher mal einfach mit Führerscheinklasse 1 bis 5. Und wo war noch mal gleich der praktische Nutzen des heute zur Anwendung kommenden EU-Monsters?

    Einmal editiert, zuletzt von horsts (2. August 2020 um 12:30)

  • horsts 2. August 2020 um 12:24

    Hat den Titel des Themas von „Irr, unser Zulassung- und Führerschein-Wust“ zu „Irre, unser Zulassung- und Führerschein-Wust“ geändert.
  • Diesem Beitrag kann ich mit gutem Gewissen und voller Unterstützung meinerseits NUR zustimmen ?

    Aber auch in anderen Bereichen gibt es massenhaft „IRRSINN“ in unserem bürokratischen Staat

    Stichwort Corona ...um nur eins zu nennen

    Ich persönlich würde niemals so viel Geld für eine B196 Umschreibung ausgeben (brauche ich auch Gott sei Dank nicht) und kann es auch nicht weiterempfehlen .

    Reine Geldmacherei,sonst gar nix

    Die profitierenden an diesem neuen Gesetz sind lediglich die 125ccm Motorrad Wirtschaft ,die Fahrschulen und die jeweiligen Kommunen .

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

    Spoiler anzeigen

    Einmal editiert, zuletzt von Andre' (2. August 2020 um 20:08)

  • Naja, die Corona-Maßnahmen finde ich in der Summe in Ordnung. Bei den Details schüttelt man tatsächlich häufig ungläubig den Kopf. Aber das ist ein anderes Thema.
    Immerhin wird dort zumindest versprochen, dass man Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit überprüft. Wäre das schön, wenn man das z.B. auch auf bei dem angesprochenen Zulassungs- und Führerschein-Wust machen würde.
    Bezeichnend ist doch, dass einem manche Fragen noch nicht einmal die zuständigen Stellen beantworten können, etwa 6km/h-Regelung. Irre!

    Oder Anhänger bei Mopeds. Für Mofas gilt im Prinzip nichts anderes als für's Fahrrad. An's Moped muss eine 50mm-Kupplung. Aber wie man die - im Gegensatz zu den bewährten, aber nicht mehr lieferbaren und eh nicht mehr zulässigen Hebie 25mm-Kupplungen - montieren soll, steht nirgends. Irre!

    Noch gar nicht erwähnt: 40, 50, 45, 60km/h für eine Fahrzeugklasse. Wenn ich mir überlege, dass es mein 20km/h Leichtmofa auch in einer 45km/h-Version gibt, wird mir schwindlig. Aber eine 50er Sfera, die bis auf den Motor identisch ist mit der 80er oder 125er, führt mit 60km/h vielleicht schon zu Ärger. Irre!
    Mit den beiden Elektrofahrzeugen haben jetzt auch die COC-"Lappen" Einzug in meinen Fuhrpark gehalten. Die 45er hat aus irgendeinem Grunde zusätzlich ein Einzelgutachten im bewährten KFZ-Schein-Format, da brauche ich glücklicherweise die fast A5-große Bescheinigung nicht. Udn bekommt ja eh 'ne freiwillige Zulassung mit KFZ-Schein. Geht bei der 20er natürlich nicht, und ausgerehnet für die habe ich ein Din-A4-großes Pappdingen bekommen. Das kann man nur zu Hause lassen. Nun soll ja das Mitführen der COC - anders als bei der ABE - gar nicht vorgeschrieben sein. Ich wette, dass auch das nicht jeder Polizist weiß. Irre!

    3 Mal editiert, zuletzt von horsts (2. August 2020 um 20:46)

  • Oder :

    Mit unserem zulassungspflichtigen Fahrzeug müssen wir alle 2 Jahre eine TÜV Überprüfung über uns ergehen lassen .

    Wie steht es mit Reaktions/Seh-und Hörtest bei unseren Senioren?

    Was nützt ein technisch einwandfreies Auto wenn es von einem halb scheintoten,Gehörlosen und fast blinden 90 jährigem Opi gesteuert wird?

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

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  • Ach ja, über den lieben TÜV hätte ich auch noch ein paar Geschichten. Auch ein anderes Thema.

    Aber bei der Überprüfung der Sinnhaftigkeit wäre inzwischen auch nicht mehr ganz neu TÜV-Pflicht bei Kurzzeitkennzeichen auch ein Kandidat. Auch die ärgert mich bis heute maßlos. Sinn? Irre!

    Aber "scheintot, gehörlos und fast blind" sind leider auch viele jüngere Autofahrer. Es vergeht kein Tag, wo ich nicht als Radfahrer oder Fußgänger in erstaunte Augen von Leuten schaue die mich nur deswegen nicht über den Haufen gefahren haben, weil ich mich nicht darauf verlasse, dass die Zebrastreifen und/oder rote Ampeln registrieren. Erstaunte Augen, weil sie offenbar mit sich, dem Weltengang und den tausend Spielereien ihres modernen Autos überfordert sind. Und mancher staunt, dass - anders als bei dem Sparkäfer, auf dem man gelernt hat - bei 'nem durchschnittlichen Golf ja wirklich was kommt, wenn man auf's Gas tritt. Dumm nur, wenn ich davor rumturne.

  • Oder :

    Mit unserem zulassungspflichtigen Fahrzeug müssen wir alle 2 Jahre eine TÜV Überprüfung über uns ergehen lassen .

    Wie steht es mit Reaktions/Seh-und Hörtest bei unseren Senioren?

    Was nützt ein technisch einwandfreies Auto wenn es von einem halb scheintoten,Gehörlosen und fast blinden 90 jährigem Opi gesteuert wird?

    Das ist ein ähnlicher "geistger Dünnpfiff", die modernen PKW mit Luftdruckkontrolle der Reifen auzustatten, aber nach der Profiltiefe wird nicht gefragt. Und wenn wir erst damit anfangen, dass Sommerreifen im Winter einfach lebensgefährlich sind ...... :irre:

  • Oder :

    Mit unserem zulassungspflichtigen Fahrzeug müssen wir alle 2 Jahre eine TÜV Überprüfung über uns ergehen lassen .

    Wie steht es mit Reaktions/Seh-und Hörtest bei unseren Senioren?

    Was nützt ein technisch einwandfreies Auto wenn es von einem halb scheintoten,Gehörlosen und fast blinden 90 jährigem Opi gesteuert wird?

    Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Eine solche Regelung fände ich auch durchaus sinnvoll!