Gratuliere allen, die das in den letzten Wochen den Aufwand für den B196 auf sich genommen haben. Ich bin "innerlich noch nicht so weit" . Denn es bleibt viel Geld und Zeit für einen reinen Verwaltungakt. Einen praktischen Nutzen sehe ich - anders als manche von Euch - nicht. Ja, es mag sein, dass es einen gewissen Erkenntnisgewinn bringt, aber ob das notwendig ist, bestimme ich immer noch selbst. Niemand wird gehindert, ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren - aber bitte freiwillig.
Meine kurzzeitige Bereitschaft, über meine Schatten zu springen, hat am Freitag wieder einen Dämpfer bekommen. Was war passiert? Mich interessiert seit kurzem auch das Thema Zweiräder mit Elektroantrieb. Ein Leichtmofa habe ich inzwischen restauriert, ein 45er Roller wartet noch. Und dann kommt man schnell auf das Thema E-Motorräder, auch in der 125er Klasse. Leichtkraftrad, Leistung für A1/B196 (<11kW) passend, aber natürlich keine Hubraumangabe. Also kam mir eine Idee:
Mich hat immer das Sommer Dieselmotorrad fasziniert. Nicht billig, aber vielleicht ein Eigengeschenk zum Renteneintritt in ein paar Jahren. Sollte ich jetzt mit dem B196 um den dazu notwendigen großen Motorradführerschein herumkommen? Schließlich hat die Sommer 8,5 kW aus (natürlich Diesel) ca. 500ccm. Es wäre logisch, auch hier wie beim Elektromotorrad nur auf die Leistung abzustellen. Dann würde es passen. Laut TÜV Rheinland geht das erwartungsgemäß nicht. Irre!
Zur Erinnerung: 125er darf ich mit meinem alten Dreier nicht fahren, weil ich die Prüfung am 1. Juni 1980 gemacht habe. Also keine 125er, obwohl sich mit dem Stichtag 1. April weder die Ausbildung noch die Prüfung geändert hat. Irre!
Noch mal Elektrozweiräder:
Mein Leichtmofa mit 20km/h darf innerorts nicht den Radweg benutzen, die seit letztem Jahr offiziell erlaubten E-Scooter, vulgo "Schlaglochsuchgerät", schon. 20km/h im fließenden Stadtverkehr? Irre!
Der große Roller soll auch eine freiwillige Zulassung bekommen. Dass dabei ein E-Kennzeichen sinnvoll ist, fand wohl auch unsere Zulassungsbehörde. Es gibt nämlich Bevorrechtigungen für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen (übrigens auch für Hybridautos mit fragwürdiger Ökobilanz). Auf Weisung des Landes NRW hat die Zulassungsbehörde die E-Kennzeichen für L1-Fahrzeuge auf ihre Kosten wieder zurückgerufen, denn in der Regelung für E-Kennzeichen kommt L1 nicht vor. Ein Dreirad mit 45km/h bekommt es dagegen ebenso wie jedes größere Elektrofahrzeug. Folge: Das dickste Hybridauto darf - wo von der Kommune erlaubt - die Busspur benutzen, der 45er Roller wird in den fließenden Verkehr genötigt. Warum? Weil dieserlei Bevorrechtigungen in der Praxis nicht am Antrieb, sondern am E-Kennzeichen festgemacht werden. Irre!
Man kann wirklich keinem Polizisten vorwerfen, wenn er diesen ganzen Wust nicht sofort auf dem Schirm hat. Was war das früher mal einfach mit Führerscheinklasse 1 bis 5. Und wo war noch mal gleich der praktische Nutzen des heute zur Anwendung kommenden EU-Monsters?