Ausländische Sferas

  • Hi, bei mir in der Gegend verkauft einer eine Sfera mit belgischen Papieren. Diese ist mit 60 km/h eingetragen und dieses wird wohl von Versicherungen akzeptiert. Hat einer von Euch damit Erfahrung? Ist das eine normale Sfera ohne Vario Drossel oder wurden die für das Ausland anders gebaut? Ist eine NSL...smiley2027

  • Finger weg.

    Du brauchst einheimische Papiere. Gibt's bei Piaggio. Dauert etwas. Da steht dann zu lesen, das bei 50 Schluss ist.

    Sollte es, wider Erwarten, keine Papiere mehr geben, darf die Gurke hier nicht auf die Straße.

    Anschließend musst Du das Gerät auf 50 drosseln. Das ist ganz einfach, es kommt in die Vario ein Drosselring (2mm stark) rein.

    Anders gedacht: Wer "frisieren" will, nimmt als Erstes den Drosselring aus der Vario. Dann geht der Hobel statt 50 gute 60.

    2 Mal editiert, zuletzt von Minatho (25. Juli 2020 um 22:26)

  • Bei ausländischen Fahrzeugen gibt es hin und wieder Ausnahmeregelungen.

    Da macht es Sinn VORHER sich gut zu informieren.

    Infostellen kann man googlen oder bei der Zulassungsstelle oder TÜV nachfragen.

    Hatte vor Jahren ein ähnliches Problem mit einem 80ccm Moped aus Spanien , mit 19 PS.

    Damals gab es die 125er Regelung noch nicht und ich hätte die auf 10 PS drosseln müssen,

    oder als Mororrad anmelden.

    Habe letzteres gewählt - weil einfacher und günstiger (und mehr Spaß)

    ist aber schon über 10 Jahre her......

  • Der Vorbesitzer sagte das er sie so versichert hatte und mit kleinen Kennzeichen gefahren ist. Der Führerschein ist natürlich dann noch zu klären. Aber meine Schwalbe ist ja auch mit 60 kmh eingetragen und man darf sie mit alter Klasse 3 bzw. AM fahren. Wäre halt interessant was passiert wenn man den Sherrifs belgische Papiere in die Hand drückt. Der Versicherung hat es ja offensichtlich gereicht ...

  • Bei den Ost - Mopeds/Rollern ist es eine deutsch - deutsche Kompromisslösung gewesen.

    Dieses Abkommen gilt aber nicht bei Importen.

    ...kann bei einer Kontrolle gut gehen - muss aber nicht...

    Normalerweise muss ein Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen/versichert wird auch zumindest eine deutsche Betriebserlaubnis haben.

    Diese bekommt man meist beim TÜV.

  • Der Vorbesitzer sagte das er sie so versichert hatte und mit kleinen Kennzeichen gefahren ist. Der Führerschein ist natürlich dann noch zu klären. Aber meine Schwalbe ist ja auch mit 60 kmh eingetragen und man darf sie mit alter Klasse 3 bzw. AM fahren. Wäre halt interessant was passiert wenn man den Sherrifs belgische Papiere in die Hand drückt. Der Versicherung hat es ja offensichtlich gereicht ...

    .... der Vorbesitzer kann viel behaupten. Der Widerspruch steckt schon im ersten Satz. Ausser den "Schwalben", die laut Einigungsvertrag, nach der Wiedervereinigung, auch bei 60 km/h ein Versicherungsschlild haben dürfen, brauchen alle Kleinkrafträder über 45km/h eine Zulassung

    ( großes Nummernschild), ausser sie sind vor 2000 erstmals IN DEUTSCHLAND in Verkehr gekommen.