Fürs Motorradfahren (125ccm) genügt jetzt auch der Autoführerschein

  • Ich finde B196 durchaus sinnvoll.

    Nicht jeder wohnt an der Grenze.

    Für die Meisten ist Inland völlig ausreichend.

    Ob man Ambitionen in Richtung A2 hat muss man selbst wissen.

    In jedem Fall ist der fehlende Versicherungsschutz ziemlich leichtfertig.

    Da kann man sich auf Lebenszeit ruinieren.

    Willst du schneller fahren dann sind A1 oder B196 und eine 125er eine gute Kombi!

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Ich geb doch keine 850€ aus um mit einer frisierten 50er durch die Gegend zu tuckern wo ich im Falle einer Kontrolle oder Unfalls so oder so geliefert bin ...Macht absolut keinen Sinn :aumann:

    Ok,das Fahren ohne Fahrerlaubnis würde als Delikt wegfallen ...wow

    Früher musste man für die 80er eine Prüfung ablegen (Kl.1b)

    Heute darf man mit B196 ohne Prüfung 125ccm fahren ...muss man nicht verstehen diese Gesetze

    Ich dürfte mit meinem uralten Kl.3 (1983) keine 125er fahren obwohl ich seit 36Jahren unfallfrei fahre .Gut das ich damals direkt den Einser mitgemacht habe

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

    Spoiler anzeigen
  • Bin auch B196 "Macher" gewesen und Glücklich so. Im Ausland bringt uns ein Motorrad nicht weiter. Wenn dann ein Auto und wenn doch mal nen Motorrad einen juckt? na dann fährt man es, denn Punkte nimmt man eh nicht vom Ausland mit :D

    Und wenn einem eine 125ccm reicht wieso soll ich dann einen großen Lappen machen. Wenn man Bock auf Motorrad hat lohnt es eh nicht einen kleinen Lappen vorweg zu machen. man kauft sich mit den 600€ für B196 sein Recht was es damals zum Autolappen auch dazu gab und kann das auch wenn man im Beruf ist nebenbei locker machen weil keine Prüfung und der damit verbundene Stress ansteht.

    Zum Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wurde alles gesagt. Das ist dann im Prinzip kein Fahren ohne Fahrerlaubnis mehr sondern nur noch ohne Versicherung. Wenn was passiert wurde auch gesagt, dass es teurer werden kann.

    Mehr gibt es dazu nicht zu sagen darüber.

  • Also kein Versicherungsschutz

    ABER kein Stress wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Der fehlende Versicherungsschutz bei einer "normalen" Kontrolle was passiert denn dann?

    Nö...... aber betreiben eines nicht zugelassenen Fahrzeugs im Straßenverkehr, ist ebenfalls eine Straftat, da die Umbauten nicht in den Papieren stehen. Also Hocker weg, Lappen weg, Versicherung weg, Geld weg (nach der Gerichtsverhandlung), Mausi auch weg (Fußgänger sind eben uncool) .... ein mieses Geschäft.

  • Ich geb doch keine 850€ aus um mit einer frisierten 50er durch die Gegend zu tuckern wo ich im Falle einer Kontrolle oder Unfalls so oder so geliefert bin ...Macht absolut keinen Sinn :aumann:

    Ok,das Fahren ohne Fahrerlaubnis würde als Delikt wegfallen ...wow

    Früher musste man für die 80er eine Prüfung ablegen (Kl.1b)

    Heute darf man mit B196 ohne Prüfung 125ccm fahren ...muss man nicht verstehen diese Gesetze

    Ich dürfte mit meinem uralten Kl.3 (1983) keine 125er fahren obwohl ich seit 36Jahren unfallfrei fahre .Gut das ich damals direkt den Einser mitgemacht habe

    Habe jetzt den ganzen Beitrag mal mit ruhe Verfolg :scenic:Ein verstorbener KFZ Meister den ich sehr gut kannte fuhr früher in den 90ger Jahre eine Kreitler 80ccm die aber weit über 140 km/h lief, da er den Motoradführerschein hatte, ist er zur Versicherung und hatte seine 80ger als Motorad Umgemeldert oder Angemeldet...Somit wie der es mir erklärte was der Versicherungsbetrug somit erledigt!!!

    Einmal editiert, zuletzt von adix7 (17. Oktober 2020 um 21:44)

  • Und was hat der TÜV zu der Karre gesagt? ?

    So ich ihn nach dem Tüff fragte sagte er nur...das habe ich auch durch bekommen, bin ja schlieslich ein KFZ Meister grins. Natürlich hatte er die 80ger Kreidler 5 Gang auch deswegen als Motorad umgemeldet wegen der hohen Steuer oder Versicherung! Mehr kann ich dazu nicht sagen und ob das heute so einfach geht weiß ich nicht...:/

  • Naja, was soll der TÜV schon dazu gesagt haben? Einzelabnahme...als Motorrad zulassen wenn alles Verkehrssicher ist und fertig. Kannst ja sogar heute noch in einigen Gemeinden deinen 50er Hobel mit großem Kennzeichen zulassen...OK, ist jetzt nicht groß mit TÜV oder so, aber mit Einzelabnahme bekommst du vieles durch den TÜV...siehe Landwind SUV der 2005 für Aufruhr sorgte wegen dem fatalen Crash-Test.

    Manuel

  • Man kann die 80er Sfera ja auch auf 81 kmh umschreiben lassen, das ist kein Problem. Bringt aber in Sachen Versicherung nix mehr.

    Warum hätte das damals nicht möglich sein sollen?

    Durfte man dann nur nicht mehr mit Klasse 4 fahren.

    Wobei Klasse 4 keine Geschwindigkeitsbegrenzung kannte, nur max 50 Kubik.

    Als die 80er und die Klasse 1b aufkamen wurde Klasse 4 einfach um die 80er erweitert.

    Ob man mit 1b die offenen 50er fahren durfte entzieht sich meiner Kenntnis .

    Ist wohl ähnlich wie mir den heutigen AM und der (ehemaligen) Klasse M.

    Diese Leichtkrafträder waren, im Gegensatz zu den Kleinkrafträdern mit 50 Kubik, auf Tempo 80 gedrosselt. Mit einer Umschreibung auf 81 kmh oder mehr wurden die zum Motorrad, daher mit Klasse 1 und Motorrad Versicherung absolut legal.

    Das alles hat aber wenig mit einer als 50er angemeldeten 50er Sfera zu tun.

    Die bleibt mit 70er Satz illegal, unabhängig vom Führerschein!

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Das alles hat aber wenig mit einer als 50er angemeldeten 50er Sfera zu tun.

    Die bleibt mit 70er Satz illegal, unabhängig vom Führerschein!

    Genau dad isses.

    Darum ja: Hocker weg, Lappen weg, Geld weg, Mausi weg ..... sch.. Tach!

  • Naja, was soll der TÜV schon dazu gesagt haben? Einzelabnahme...als Motorrad zulassen wenn alles Verkehrssicher ist und fertig. Kannst ja sogar heute noch in einigen Gemeinden deinen 50er Hobel mit großem Kennzeichen zulassen...OK, ist jetzt nicht groß mit TÜV oder so, aber mit Einzelabnahme bekommst du vieles durch den TÜV...siehe Landwind SUV der 2005 für Aufruhr sorgte wegen dem fatalen Crash-Test.

    Manuel

    Mit der Einzelabmahme ist schon klar

    Mir ging es auch eher um die drastischen baulichen Veränderungen die vorgenommen wurden .Ohne ABE,keine Abnahme .So einfach ist das .

    Rahmen ,Bremsen ,Bereifung etc. einer Florett sind nun mal technisch nicht für die 140km/h ausgelegt .Kann mir deswegen kaum vorstellen das der TÜV das mal so eben abgenommen hat ,auch nicht wenn der Halter ein KFZ Meister war .

    Da muss alles stimmen an der Kreidler bevor der TÜV seinen Segen dazu gibt

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

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  • Na ja, 100 hat die schon gern gelaufen, mit etwas "Nachhilfe".

    Außerdem hatte die ja schon (zumindest vorn) Schebenbremse.

    Aufgrund fehlender Computer-Leistung hat man früher eher zu großzügig ausgelegt, heute ist das eher auf Naht produziert.

    Insofern denke ich, dass die noch Reserven hatte.

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • ich nehme das nochmal auf... hab grad gelesen das man wenn man vor dem 1.4. 80 den führerschein klasse 3 gemacht hatte auch motorräder mit bis zu 48 ps fahren kann. dazu bedarf es natürlich nur einer praktischen prüfung. wäre für die ,die solange den fs haben wohl viel billiger als der 196.

  • Hast du eine Quelle dafür, dass dem so ist?

    Das wird dich wenn aber auch nicht günstiger kommen, denn die Grundfahrübungen und allgemein das Fahren wie es die Prüfungsortnung zulässt behaupte ich bekommt man nicht aus dem Stehgreif hin. Bei B196 sind das 5 Pflichtstunden ( sind glaube ich a 90 min) und ich habe seit 2003 meinen Lappen. Das tägliche Roller fahren und die 5 Praxisstunden hätten denke ich nicht für das Bestehen einer richtigen Fahrprüfung gelangt. Heißt also nebst Prüfungsgebühr sollte man auch Fahrstunden dann, so denn dem überhaupt so ist, nehmen da man das ganz sicher ohne Auffrischung nicht schafft.

  • Bei den alten Klasse 3 Führerscheinen durften auch Krafträder bis 80ccm gefahren werden.

    Durch die Änderungen auf die Folgeführerscheinen wurde auf einfachen Antrag Führerscheinklasse A2 gewährt.

    Hat meine Chefin auch, weil's eben umsonst war.

    Keine Fahrschule, keine Prüfung, nix.

    Dazu gab es noch einen Stichtag, irgendwann 1982.

    Wer den Termin vergeigt hatte, Pech gehabt, also Fahrschule, Prüfung, durchgefallen, alle Lappen weg.

  • Und dann wäre da noch das Datum. Wer sich mit 60 oder darüber, ohne jegliche Praxis auf einen Bock mit 38Ps setzt ...

  • na ja es gibt wohl leute die sich ihren jugendtraum so erfüllen ..war von mir nur mal ein hinweis das da mehr geht wie 125. in der oldtimer praxis ist ein bericht über die suzuki gt 125 2 zylinder 2 takt 15 ps kein vergleich mit dem was heute so verkauft wird aus china

  • Hallo zusammen.

    Ich fahre ja eine sfera 80 nsl.

    jetzt überlege ich, ob ich mir noch eine 125er skr zulegen soll.

    Optisch ja mit der sfera fast gleich. das gefällt mir. Die skipper gefällt nicht.

    Die sfera 125 ist zu lahm, da 4T.

    Frage:

    Ich habe ja die Erweiterung B196 bis 125ccm.

    Aber darf ich die Skr 125 wirklich damit fahren.

    Nicht, dass die zu schwer etc. ist.

    Habe hier gelesen, dass man nicht alle 125er fahren darf.

    Wäre nett, wenn das jemand weiß....

    Dankeschön