Fürs Motorradfahren (125ccm) genügt jetzt auch der Autoführerschein

  • A1 schließt doch AM ein ,deswegen kein Eintrag .

    Das man mit B196 Erweiterung nur 125ccm innerhalb der BRD fahren darf wildre hier doch echt schon so oft hier mehrfach ausdiskutiert.

    Verstehe jetzt nicht warum du dich wunderst :nixweiss:

    Dachte das wäre dir klar gewesen

    Ferndiagnose ist schwierig und führt nicht immer zum ERFOLG  !!

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  • Nene du bist da auf dem falschen Dampfer. Ich gehe davon aus das M nicht = AM ist. Den bei AM ist explizit 50ccm und 45km/h erwähnt, das war bei mir und M nicht so.

    A1 steht nur drin wegen Trike,- habe kein A1, denn ansonsten hätte ich ja nicht b196 gemacht.

  • Im Übrigen steht AM da drin da es M nicht mehr gibt, und was A1 nur für D betrifft: das ist eigentlich allgemein bekannt.

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Im Übrigen steht AM da drin da es M nicht mehr gibt, und was A1 nur für D betrifft: das ist eigentlich allgemein bekannt.

    Auch wieder nicht korrekt ...

    A1 gilt in ganzer EU ,aber die B196 Eintragung gilt nur für die BRD und wird auch nicht wirklich als A1 anerkannt ,da ohne Prüfung.Dies ist eindeutig aus der Schlüsselnummer zu entnehmen

    Tja ja,die deutsche Demokratie hat’s in sich mit ihrem Paragraphen und Gesetzes Gewusel mit angehängten Leitzahlen und Schlüsselnummern ?

    Vom Schilderurwald mal ganz zu schweigen ?

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    Einmal editiert, zuletzt von Andre' (6. August 2020 um 23:37)

  • Aber mal ganz unter uns,ist doch schon ne Riesen Sauerei mit B196 und Beschränkung ausschließlich auf die BRD. Man legt so viel Kohle für die B196 Eintragung hin und jemand der Vor 1.4.1980 seinen PKW Führerschein gemacht hat darf mit 125ccm um den ganzen Globus fahren ...Da geht einem echt die Hutschnur hoch bei solchem Irrsinn :motz::wallbash:

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  • Muss man abwarten was noch so kommt. Muss sicher nur mal einer klagen oder so. Wer weiß was in 5 Jahren ist,- evtl. bekommt man den da auch in den A1 umgemünzt oder so ;)

    Ausland juckts mich nicht weil ich da eh Auto fahre und wenn es nicht ein Land der hohen Strafen ist, dann juckt da auch das fahren ohne Fahrerlaubnis nicht weil man das Vergehen ja in D nicht angerechnet bekommt.

  • Den letzten Satz hättest du dir besser verkniffen.

    Das ist gaaanz großes Kino, wenn du einen Unfall hast!!

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  • Den letzten Satz hättest du dir besser verkniffen.

    Das ist gaaanz großes Kino, wenn du einen Unfall hast!!

    Da kannst du dann selbst blechen da die Versicherung erlischt

    Immer am Schrauben 8o:andiearbeit:und fahrensmiley2026:sfera::motorrad:smiley2027

    Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und verständlich formuliert wurde.

  • Hey,

    ich brauchte aufgrund meines Geburtsjahrganges weder eine Prüfbescheinigung oder sonst noch etwas. D.h. dass ich dann trotz entzogener Fahrerlaubnis (was hoffentlich niemals passiert) auch noch meine alte Vespa Ciao PX fahren darf? Die Betriebserlaubnis und Versicherungsnachweis dürften dann alles sein, was ich brauche.

    SKR125 - Fahrerin - völlig verzweifelt. :oh: Nicht ganz ungeschickt beim Schrauben. :/

  • manu kommt drauf an wann du geb. stichtag ist der 01.04.1965 wenn du davor geb bist darfst du auch ohne prüfbescheinigung mofa fahren. bei führerscheinverlust..wird dieser eingezogen nicht aber die pb wenn man eine hat.

  • Vergiss es!

    Wenn die Fahrerlaubnis weg ist dann ist nix mehr erlaubt, nicht mal Mofa.

    Da nützt auch der Jahrgang nichts.

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  • Hallo Manou

    Herzlich willkommen hier im Club der Schrauber und Verzweifelten ?

    Wenn du vor dem 01.04.1965 geboren bist so darfst du deine Piaggio Ciao selbstverständlich weiterfahren ,auch im Falle eines Fahrerlaubnis Entzug .

    Reisepass/Perso und ABE ,Versicherungsnachweis sollten mitgeführt werden.

    Diejenigen die nach dem 1.04.1965 geboren sind müssen zusätzlich eine Prüfbescheinigung gemäß §10 Abs. 3 der FeV vorweisen können.

    Dies ist weder ein Führerschein noch eine Fahrerlaubnis sondern lediglich eine Mofa Prüfbescheinigung .

    Selbst bei einem Entzug der Fahrerlaubnis (Führerschein) darf trotzdem ein motorisiertes Kraftfahrzeug mit nicht mehr als 50ccm Hubraum und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25km/h gefahren werden.

    Einzige Ausnahme: Nach dem 1.4.65 geborene ohne Mofa Prüfbescheinigung

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  • Vergiss es!

    Wenn die Fahrerlaubnis weg ist dann ist nix mehr erlaubt, nicht mal Mofa.

    Da nützt auch der Jahrgang nichts.

    Vergiss es

    Das stimmt nämlich mal gar nicht

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  • es gibt da 2 sachen entzug der fahrerlaubnis und ein fahrverbot..fahrverbot kann das mofafahren mit einschliessen kommt drauf an was angestellt wurde.

  • es gibt da 2 sachen entzug der fahrerlaubnis und ein fahrverbot..fahrverbot kann das mofafahren mit einschliessen kommt drauf an was angestellt wurde.

    Das ist schon korrekt,aber hier geht es nicht um Fahrverbot sondern die Frage bezog sich auf den Führerscheinentzug .Und dann darf man definitiv Mofa weiter fahren unter den Bedingungen die ich bereits genannt hatte.Wer was anderes schreibt hat keine Ahnung .

    Wenn allerdings das Mofa schneller als 28km/h läuft und man kommt in eine Kontrolle so erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis.

    Wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis, das gemäß § 21 StVG eine Straftat ist, erlischt auch generell der Versicherungsschutz für das Mofa.

    Zudem wird man wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis sowie mit Punkten im Verkehrszentralregister bestraft

    Selbst Leute die nach dem 1.4.1965 geboren sind und keine Mofa Prüfbescheinigung vorweisen können werden lediglich mit einem Bußgeld in Höhe von 10€ herangezogen,da der Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis „ nicht gegeben ist .

    (gilt aber auch wiederum nur für unfrisierte Mofas mit Max.28km/h Höchstgeschwindigkeit)

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    Einmal editiert, zuletzt von Andre' (7. August 2020 um 18:40)

  • Andre' :

    Schön wär's, aber leider spreche ich hier aus eigener Erfahrung ?

    kenne einen, der ist bestimmt schon 60, der darf das auch und hatte nie einen Führerschein. Der fährt seit eh und jeh seinen 25er Roller.

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    Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und verständlich formuliert wurde.

  • Das ist der Unterschied zwischen fahren dürfen und Fahrverbot.

    Dann bewegst du nichts was einen Motor hat...

    Für Mofa bräuchte ich auch nix, trotzdem ist bei Fahrverbot Essig!

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Dann bin ich ja beruhigt. Ja, ich vor dem 1.4.65 geboren - knapp. Ich möchte keinen Führerscheinentzug bzw. Fahrverbot verursachen.

    Also 25 km/h fährt meine Ciao auch, etwas mehr auch - allerdings ohne "aufmotzen". Ok, ich denke, dass Andre es gut erklärt hat.

    ciao Manu

    SKR125 - Fahrerin - völlig verzweifelt. :oh: Nicht ganz ungeschickt beim Schrauben. :/