Fürs Motorradfahren (125ccm) genügt jetzt auch der Autoführerschein

  • Wo ich dann gespannt bin ist, wenn ich meinen neuen Führerschein beantrage, dass dann auch noch M am Ende drauf bleibt und die nicht aus M dann AM machen.

    Wobei wenn ich das richtig verstehe M ja auch nur national gültig ist, oder? Denn AM ist die europäische Klasse.

  • Also M stand bei mir weder im alten rosa Führerschein, noch steht es aktuell auf der Karte, weil das ja kein Führerschein sondern nur eine Prüfbescheinigung ist. Diese ist auch weiterhin gültig, wenn du mal deine fahrerlaubnis der anderen Klassen verlieren solltest, darfst du mit der Prüfbescheinigung trotzdem noch weiter Mofa fahren. Personen die keineMofaprüfbescheinigung besitzen dürfen das nämlich nicht.

    Manuel

  • Du verwechselst die Klasse M mit Mofa gerade ;)

    M = 50ccm und so schnell wie die Maschine fahren darf.

    M war nie die Mofa Prüfbescheinigung außer das wurde inzwischen auch noch geändert aber dann hätte man eine Doppeldeutigkeit.

  • Gibt es von dem Kartenführerschein auch einen alten? Wusste ich nicht...sorry...

    So ein hickHack mit den scheiß Führerscheinklassen.

    Also wenn bei dir auf dem alten die Klasse M der 50er Schein war/ist, so wird das dann auf dem neuen Führerschein die Klasse AM sein...an der Fahrerlaubnis ändert sich nichts, eben nur der Name der Klasse...

    Manuel

  • Nö, Klasse M ist Mofa...was du meinst ist die alte Klasse 4...oder?

    Manuel

    Genau.

    Wie Du allerdings darauf kommst, dass jemand nach Entzug der Fahrerlaubnis noch Mofa fahren darf, ist mir ein Rätsel.

    Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis darfst du keine Fahrzeuge ,jeglicher Art, im öffentlichen Verkehr führen.

    Also auch kein Segelflugzeug oder Motorboot.

    Aktuell läuft sogar die Diskussion, ob auch e-bikes darunter fallen, weil sie nur durch Motorkraft fahren können, nicht aber Pedilac's oder Fahrrad.

    Wie ich darauf komme?

    Nun, wir sind in den letzten Jahren darauf geimpft worden.

    Wer seinen Eisenbahnführerschein abgeben darf, gibt den Autoführerschein gleich mit ab und umgekehrt.

    Die Führerscheinstellen beim Kraftfahrbundesamt (KBA) und Eisenbahnbundesamt (EBA) betreiben legal Datenaustausch.

  • Natürlich würde sich was ändern wie wir bereits schrieben.

    M ist für 50ccm und so schnell das Fahrtzeug fahren darf während AM 50ccm und 45km/h bedeutet.

    Damit könnte man sich im Ausland ein Ei gegen die Schiene nageln sonst.

  • Natürlich würde sich was ändern wie wir bereits schrieben.

    M ist für 50ccm und so schnell das Fahrtzeug fahren darf während AM 50ccm und 45km/h bedeutet.

    Damit könnte man sich im Ausland ein Ei gegen die Schiene nageln sonst.

    Auch für Dich gilt: wie kommst Du denn nur dadrauf?

    Die alte Klasse M galt für Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofa) und Kleinkrafträder mit weniger als 50ccm und Max. 45km/ ausser das Kleinkraftrad fällt unter Parag.76 FeV.

    Ist überall nachzulesen.

    Mit Einführung des EU-Führerscheins wurde Klasse M auf Mofa begrenzt, und Klasse AM wurde geboren.

    Die damalige Prüfbescheinigung ist insoweit verfallen.

    Klasse M gilt also bis 50ccm und 25km/h.

    Klasse AM gilt für Kleinkrafträder bis 50ccm und 45km/h, ausser das Kleinkraftrad fällt unter die Bestimmmung des Parag.76 FeV.

    Und genau wegen dieser Übergangsverordnung dürfen wir unsere kleinen Hocker auch mit AM fahren

    5 Mal editiert, zuletzt von Minatho (21. Juni 2020 um 16:30)

  • Zitat

    Fahrerlaubnisentziehung

    Die Besonderheit bei der Entziehung der Fahrerlaubnis ist, dass für die Berechtigung, ein Mofa führen zu dürfen, gerade kein regulärer Führerschein erworben werden muss. Ausreichend ist eine sogenannte „Prüfbescheinigung„.

    Die Entziehung dieser Prüfbescheinigung kann nicht angeordnet werden. Die Prüfbescheinigung bleibt daher auch bei einem Fahrerlaubnisentzug bestehen!

    Der Betroffene darf daher trotz angeordnetem Fahrerlaubnisentzug ein Mofa im Straßenverkehr führen, wenn er eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen kann.

    Quelle: https://kujus-strafverteidigung.de/blog/fuehrersc…ch-mofa-fahren/

    Manuel

  • So hatte mal ein ehemaliger Arbeitskollege der Justiz ein Schnippchen schlagen können...Hatte Trunkenheit am Steuer und den Lappen weg.

    Ist aber trotzdem Mofa gefahren, weil der die Prüfbescheinigung vorweisen konnte. Und das absolut legal.

    Manuel

  • Das mit dem M hab ich ja versucht zu erklären, wurde aber fast an den Pranger gestellt hier. Man muss aber zugeben, dass selbst die Ordnungshüter teilweise Schwierigkeiten haben...

    Was viele hier meinen ist die alte Klasse 4 die Führerscheininhanber vor 1980 nicht fahren dürfen. Einen Kumpel von mir haben sie mit dem M und einer Schwalbe angehalten. Er wurde belehrt und durfte da ü 40 die Fahrt noch bis nach Hause fortsetzen. Hat dann dafür gesorgt das er AM rein bekommt...

  • Das mit dem M hab ich ja versucht zu erklären, wurde aber fast an den Pranger gestellt hier. Man muss aber zugeben, dass selbst die Ordnungshüter teilweise Schwierigkeiten haben...

    Was viele hier meinen ist die alte Klasse 4 die Führerscheininhanber vor 1980 nicht fahren dürfen. Einen Kumpel von mir haben sie mit dem M und einer Schwalbe angehalten. Er wurde belehrt und durfte da ü 40 die Fahrt noch bis nach Hause fortsetzen. Hat dann dafür gesorgt das er AM rein bekommt...

    1. NIEMAND STELLT HIER IRGENDWEN AN DEN PRANGER !!

    Das verstieße knallhart gegen die Forenregeln.

    2. An den unterschiedlichen Beiträgen kannst Du herauslesen, wieviel Unsicherheit mittlerweile bei den alten, zwischenzeitlichen und neuen Führerscheinklassen vorherrscht, dass sogar die Rennleitung zuweilen ratlos erscheint.

  • Möglicherweise solltenwir die Diskussion an dieser Stelle beenden, bevor wir uns ernsthaft zanken???

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Ja wenn Du Deinen alten Klasse 3 umschreiben lässt dann tragen sie Dir auch A1 und A ein allerdings mit Zusatzziffer. Viele denken dann auch das sie Motorrad fahren dürfen. Die Ziffer bezieht sich aber auf 3 rädrige Fahrzeuge

  • Da gibt es auch noch einen Stichtag.

    Meine Frau hat seinerzeit A1 nicht mehr eingetragen bekommen.

    Dafür aber auch, wie alle anderen, C1E und CE79.

  • Zugegeben.

    Das es da einen "Gnadenerlass für ältere Herren" gibt, wusste ich auch noch nicht.

    Dann darf ich, egal was kommen mag, Kraft der "Gnade" immer Mofa fahren.:lach:

    Euro-Norm? :zunge: Der Duft der freien Fahrt kann nur aus einem kat-freien Zweitakter kommen! :thumbup:

  • Ich habs jetzt hinter mich gebracht.

    Meine Fahrstunden sind gemacht. Hatte ne alte Yamaha Cross fahren dürfen.

    Habe auch einiges noch begebracht bekommen und wieder ins Gedächtnis rufen können. Hat sich gelohnt.

    Jetzt muss ich noch sehen wie ich nun zu meinem Führerschein komme, denn die Führerscheinstelle hat Öffnungszeiten jenseits von gut und böse und mit Terminen frühstens immer in 2 Wochen.