Fürs Motorradfahren (125ccm) genügt jetzt auch der Autoführerschein

  • Da steht nicht explizit dass es die Aufstiegsprüfung nicht geben wird, nirgends. Denn B mit Zusatzzahl und A1 sind gleichwertig, warum sollte also nicht auch die Berechtigung zur Aufstiegsprüfung gleich behandelt werden?

    Das ist reiner Behördenwahnsinn. Ich bin ja bei dir. Ich befürworte grundsätzlich ein erleichtertes Upgrade. Es ist auch für mich nicht nachvollziehbar, warum nicht gleich einen anständigen A1 anstatt des Gewurschtels mit Schlüsselzahlen.

    Ja soll denn jetzt jeder von uns drei Sylvester Unität absolvieren?

  • Ist eben eine nationale Regelung und keine Europäische.

    Leider! Blöderweise können wir den anderen europäischen Ländern da nix vorschreiben :nixweiss:

    Bringt für die die entsprechende Berechtigung haben beim Aufstieg nix, möglicherweise weniger Übungsstunden und das war's.

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Zudem war noch zu lesen, dass bei Fahrzeugen der Klasse A1 noch eine Begrenzung des Masse-Leistungs-Verhältnis von 0,1Kw/kg wirksam werden soll. D.h. bei maximaler Leistung von 11KW dürfte der Bock leer auch nur 110kg wiegen.

    Sag's mal lieber andersherum: Leistungs-Masse-Verhältnis. Nur so herum ergibt das zumal einen Sinn.

    So lautet auch der von AugeK dankenswerterweise verlinkte Regelungsentwurf:

    "Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt"

    Dein Zweirad darf nicht mehr als 0,1 kW pro kg Gewicht haben. Mit einer Leistung von 11 kW darf es also schwerer sein als 110 kg, aber nicht leichter. Die meisten 125er Roller (Beverly, X9, Vespa GTS) liegen da aber deutlich darüber. Nur Piaggio SKR/Skipper/TPH 125 erreichen diese Grenze fast.

  • Sag's mal lieber andersherum: Leistungs-Masse-Verhältnis. Nur so herum ergibt das zumal einen Sinn.

    So lautet auch der von AugeK dankenswerterweise verlinkte Regelungsentwurf:

    "Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt"

    Dein Zweirad darf nicht mehr als 0,1 kW pro kg Gewicht haben. Mit einer Leistung von 11 kW darf es also schwerer sein als 110 kg, aber nicht leichter. Die meisten 125er Roller (Beverly, X9, Vespa GTS) liegen da aber deutlich darüber. Nur Piaggio SKR/Skipper/TPH 125 erreichen diese Grenze fast.

    Stimmt ..... Gedankenfehler!

    Wenn der Bock schwerer ist, wird das Verhältnis kleiner z.B. 0,09kw/kg oder.... oder...

    2 Mal editiert, zuletzt von Minatho (21. Dezember 2019 um 16:48)

  • Wir rechnen: ...

    " … bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt"

    Beispiel:

    Vespa GTS 125

    Leistung: 11 kW

    Gewicht: 159 kg

    = 0,069 kW/kg

    Das Leistungs-Gewicht-Verhältnis von 0,1 kW/kg wird also nicht überschritten.

  • Ich bin da auch zweigeteilter Meinung.

    Ich für meinen Fall befürworte diese neue Regelung.

    Ich habe mit 15 den Mofaschein und mit 18 den Klasse 3 gemacht. Fahre seit dem 15ten Jahr Mofa, und seit dem 18ten Roller mit 50 km/h.

    Ich besitze seit 25 Jahren den Autoführerschein und für mich ist das wirklich eine positive Entwicklung, die ich auch sehr gut verantworten kann.

    Aber jemand, der selten oder noch nie auf einer 50er Huddel gesessen ist, sollte da eine ausführlichere Ausbildung, als nur diese 9 Doppelstunden bekommen.

    Nur wie selektiert und entscheidet, wer mehr und wer weniger braucht?

    Hier sollte die Fahrschule entscheiden dürfen, ob derjenige auf die Straße darf, und wer noch ein paar Zusatzstunden braucht.

    Ich für meinen Teil werde im neuen Jahr sofort eine Fahrschule aufsuchen und diese "Weiterbildung" machen.

    Manuel

  • Nun, nehmen wir einmal echte Anfänger. Die jungen wilden eben. Die kennen am Gasgriff nur zwei Stellungen: ganz auf, oder ganz zu.

    Wer aber schon eine Weile Verkehrserfahrung gesammelt hat, steht doch ganz anders da.

  • Die fahr eigenschaften eines PKW und einer Maschine sind 2 paar Schuhe.

    Mein Fahrlehrer sagte meistens sind es die, die mit 40 ihr Führerschein für ein Motorrad machen und verunglücken.

    Weil sie denken das man mit nem 2 Rad genau so fahren kann wie mit dem Auto.

    So oder so....

    Es werden einige nicht den Herbst erleben weil sie einfach nur das ganze unterschätzen und sich überschätzen.

  • Die fahr eigenschaften eines PKW und einer Maschine sind 2 paar Schuhe.

    Mein Fahrlehrer sagte meistens sind es die, die mit 40 ihr Führerschein für ein Motorrad machen und verunglücken.

    Weil sie denken das man mit nem 2 Rad genau so fahren kann wie mit dem Auto.

    So oder so....

    Es werden einige nicht den Herbst erleben weil sie einfach nur das ganze unterschätzen und sich überschätzen.

    Vor Vollpfosten wird uns keine Regelung schützen.

    "Main Auddo hat 8 Äbäks , Schipi-ess, A-B-S, E-S-R, Rekaro-Sitze unne Bose-Anlage. Noch Fragen, ODDAWATT"

    Wenn bei solchen Leuten noch Abstandswarner und Einparkhilfe im Auto steckt ......

    .... und was dein Fahrlehrer meinte ...... ich gebe ihm Recht, weil ältere Fahrer sofort auf schwere und/oder schnell Böcke dürfen, weil ihnen eine "Bewährungszeit" erspart bleibt.

    Alte Bauernweisheit: " Alter schützt vor Torheit nicht".

    2 Mal editiert, zuletzt von Minatho (22. Dezember 2019 um 10:01)

  • Andi86 - Ja weil viele einfach die Erfahrung nicht haben bei Schlecht-Wetter auf 2 Rädern zu fahren ! Hinzu kommt dann auch noch das die meisten nur bei Schönwetter fahren und dann schlichtweg keine Erfahrungen haben mit dem Wetter und gefühlt sich jedes Jahr auf´s neue wie ein Fahranfänger verhalten und so dann AUCH FAHREN (kann man jeden Sommer beobachten egal wo, egal wieviel CCM. !)

    Cityrave - Hoffen wir mal das sie es wie beim Auto machen. Sprich du hast gewisse Pflicht-Stunden, sollte aber der Fahrlehrer der Meinung sein das es nicht reicht musst du mehr machen ansonsten gibt´s kein Schein für TÜV etc.

    Fahrschülerausbildungsordnung:

    §1: Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.

    Des weiteren steht auch drin:

    Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen wenn er davon überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind

    Hier kann man das ganze nachlesen.

  • Da sind den Fahrschulen seinerzeit aber auch Tür und Tor zum Betrug geöffnet worden.

    Ich hatte zu meiner Zeit noch das Recht , nach Ableistung des Pflichtunterrichts, eine Prüfung zu verlangen.

    Das ist lange vorbei. Wenn ich in anderen Foren lesen muss, dass selbst nach 40 Fahrstunden und mehr, keine Bescheinigung erfolgt, kann es nicht nur an verblödeten Fahrschülern liegen.

  • selbst nach 40 Fahrstunden und mehr, keine Bescheinigung erfolgt, kann es nicht nur an verblödeten Fahrschülern liegen.

    *HUST* 60 Stunden+ hatte die Ex-Freundin von meinem Bruder gehabt :ablacher::ablacher::ablacher: Und denn Führerschein hat sie bis heute noch nicht, wahrscheinlich auch BESSER SO !

  • *HUST* 60 Stunden+ hatte die Ex-Freundin von meinem Bruder gehabt :ablacher::ablacher::ablacher: Und denn Führerschein hat sie bis heute noch nicht, wahrscheinlich auch BESSER SO !

    Da bin ich wieder bei "damals". Pflichtstungen-Prüfung-fertig.

    Zweimal darfst du wiederholen, dann war's das.

  • Ich habe mir gerade letzten Sonntag eine 50er-Sfera-Baustelle gekauft, weil ich an die zeitnahe Einführung 125er mit Autoführerschein nicht geglaubt habe. Dass das schon im Dezember durch den Bundesrat ging und seit (wann genau?) kurzem umgesetzt ist, war an mir vorbeigegangen.

    Ärgere ich mich jetzt? Ehrlich gesagt: Nö! Denn die Kosten für die erforderliche Schulung für die Erweiterung um die Schlüsselzahl 196 sind mit - was ich so recherchiert habe - mindestens 700 EUR ganz schön happig. Aus Sicht der Fahrschulen mag das betriebswirtschaftlich angemessen sein. Aber für mich persönlich steht das in keiner Relation zu dem, was ich am Ende mehr darf. Ich erwarte mir von den Pflichtstunden keinen Erkenntnisgewinn. Ich bin ab 15 Mofa gefahren, habe seit 1980 den alten "Dreier", bin 50er Roller gefahren und Simson S51 mit 60 km/h. Ich könnte ja akzeptieren, dass jemand (Fahrschule oder TÜV) begutachtet, ob ich mit einer 125er klarkomme. Aber Pflichtstunden in diesem Umfang? Wenn da mal nicht die Fahrschul-Lobby mit dran war.

    Zum Vergleich: In Österreich gibt es nur eine Pflicht zu sechs Unterrichtseinheiten Praxis. Davon, dass das Unterrichtsziel erreicht werden muss (was der Willkür bei der bundesdeutschen Regelung Tür und Tor öffnet) steht da nichts. Beim Erwerb des Führerscheins A1 werden diese Unterrichtseinheiten für die Code-111-Erweiterung angerechnet. (Allerdings ist mir nicht klar, wozu jemand den A1 erwirbt, wenn er Code 111 hat.)

    Der ÖAMTC bietet eine siebenstündige Schulung zum Code-111 für 248 EUR an. Mehr wäre mir der Spaß auch nicht wert.
    Da man in Deutschland einen "richtigen" Motorradführerschein für 500 EUR mehr machen kann (wenn's gut läuft und ohne Prüfungs- und andere Nebenkosten), vermute ich, dass sich die Begeisterung für den B196 bei den deutschen Autofahrern in Grenzen halten wird. Wir werden es sehen. Kurse gibt es wegen Corona ja erst seit Ende April wieder. (Da es keine staatliche Prüfung gibt, war bis dahin der Unterricht für den B196 verboten.)
    Wie heißt es so schön: "Der Bär kreißte und gebar ein Mäuslein."

  • horsts :

    Dein alter 3er beinhaltet doch auch die uralt-Klasse 4 mit der man 50er beliebiger Leistung und Geschwindigkeit fahren durfte.

    Hätte auf 1b und dann A1 umgeschrieben werden müssen

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • horsts :

    Dein alter 3er beinhaltet doch auch die uralt-Klasse 4 mit der man 50er beliebiger Leistung und Geschwindigkeit fahren durfte.

    Hätte auf 1b und dann A1 umgeschrieben werden müssen

    Schön wär's. Ich habe den Führerschein am 1. Juni 1980 gemacht. Der Stichtag war ist 1. April. Hätte ich den "Lappen" nicht acht Wochen zu spät gemacht, dürfte ich 125er auch ohne Umschreibung fahren. So aber leider nicht. Das gilt auch für unbegrenzte 50er und 80er. wäre es anders, hätte man mir bis jetzt immer nur Unsinn erzählt. Das ärgert mich vor allem deshalb, weil sich an der Ausbildung zwischen April und Juni nichts geändert hat. Es liegt also nur an einem willkürlich festgelegten Datum.
    Rein theoretisch könnte ich beim eh bald anstehenden verpflichtenden Umtausch meines grauen Scheins von 1980 die A1 mit beantragen. Mit etwas Glück merkt es vielleicht niemand. Aber wie das juristisch aussieht, wenn ich damit erwischt werde? Also lieber keine Experimente und Fuffi fahrn.

    Einmal editiert, zuletzt von horsts (6. Juni 2020 um 10:57)

  • Ich erwarte mir von den Pflichtstunden keinen Erkenntnisgewinn. Ich bin ab 15 Mofa gefahren, habe seit 1980 den alten "Dreier", bin 50er Roller gefahren und Simson S51 mit 60 km/h. Ich könnte ja akzeptieren, dass jemand (Fahrschule oder TÜV) begutachtet, ob ich mit einer 125er klarkomme. Aber Pflichtstunden in diesem Umfang? Wenn da mal nicht die Fahrschul-Lobby mit dran war.

    Ich habe die 196 gemacht und kann dem nur widersprechen.

    Auch ich hatte bereits 25 Jahre auf einem 50 km/h Roller hinter mir, und ja auch ich dachte, das man mir als alter Hase nichts neues beibringen kann.

    Aber das theoretische Wissen ist doch umfangreicher beim Motorrad als man denkt. Hier ist vieles theoretische Wissen dabei was einem vermittelt wird, an das selbst ich nach 25 Jahren auf dem Roller noch nicht gedacht habe.

    In der Praxis ist es ähnlich...Es gibt viele Übungen die selbst mir noch etwas beigebracht haben...Man soll die 125er auch nicht unterschätzen...Diese sind vom Handling total anders zu nehmen weil das Gewicht doch deutlich größer ist. Auch die Felgen sind meist deutlich größer als auf einer 50er, was natürlich das Fahrverhalten deutlich beeinflußt.

    Außerdem sprichts du nur von den Mindeststunden...die haben bei mir auch völlig gereicht. Aber jemand der noch nie Roller gefahren ist wird das nicht reichen. Das kann dann deutlich teurer werden. Ich denke für solche Leute wäre ein richtiger Motorradschein das Richtige, einfach wil Erfahrung fehlt und in 9 Doppelstunden so nicht erlernt werden kann...

    Nimm die Praxisstunden eher als Fahrsicherheitstraining auf und nicht als Fahrstunde...

    Manuel

  • 125ccm mit zusatzfahrstunden ist ja prima wenn ich aber mit der klasse b auch motorräder mit unbegrenzter leistung fahren darf werde ich auf die stunden gerne verzichten.......auch wenn diese 3!!!! räder haben müssen. zb pia mp usw eigentlich wahnsinn was die sich verkehrsministerium so ausdenken

  • Ich habe jetzt mal den B196 nun wirklich kostet bei einer Fahrschule angefragt.

    Mal schauen ob es was ist kosten / nutzen mäßig. Im Prinzip von den Grundsachen wäre er ok für mich, keine nervigen Prüfungen und will eh nur in Deutschland damit fahren. Könnte daher mir gelegen kommen.