Da steht nicht explizit dass es die Aufstiegsprüfung nicht geben wird, nirgends. Denn B mit Zusatzzahl und A1 sind gleichwertig, warum sollte also nicht auch die Berechtigung zur Aufstiegsprüfung gleich behandelt werden?
Das ist reiner Behördenwahnsinn. Ich bin ja bei dir. Ich befürworte grundsätzlich ein erleichtertes Upgrade. Es ist auch für mich nicht nachvollziehbar, warum nicht gleich einen anständigen A1 anstatt des Gewurschtels mit Schlüsselzahlen.
Ja soll denn jetzt jeder von uns drei Sylvester Unität absolvieren?