Fürs Motorradfahren (125ccm) genügt jetzt auch der Autoführerschein

  • … wurde ich gar nicht mehr überholt.

    Einschränkung: Zwei mal fühlten sich Autofahrer trotzdem herausgefordert, neben mich zu fahren (obwohl es wegen vorausfahrenden Fahrzeugen gar nicht schneller vorwärts ging) und dann einfach nach rechts zu ziehen, weshalb ich ohne Vollbremsung im Graben gelandet wäre. Ich konnte sie mit dem X9 sehr einfach einholen und habe sie beide sachlich zur Rede gestellt.

    Bei manchen setzt scheinbar der Verstand aus, wenn sie ein Zweirad vor sich haben, und meinen, partout vorbeifahren zu müssen.

  • Es reicht dann theoretisch aber um nach 2 Jahren die Aufstiegsprüfung für den A2 zu machen

    Nee, das geht nur mit "echtem" A1.

    Ausserdem erlaubt die Regelung NUR Fahrten in Deutschland, da es eine nationale Erweiterung ist. Die entsprechenden Erweiterungen in Österreich, Italien und Co erlauben auch nur das Fahren im jeweiligen Heimatland solange es keine gegenseitigen Verträge gibt.

    An der Grenze ist also Schluss!

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Nee, das geht nur mit "echtem" A1.

    Ausserdem erlaubt die Regelung NUR Fahrten in Deutschland, da es eine nationale Erweiterung ist. Die entsprechenden Erweiterungen in Österreich, Italien und Co erlauben auch nur das Fahren im jeweiligen Heimatland solange es keine gegenseitigen Verträge gibt.

    An der Grenze ist also Schluss!

    Das passt auch zu der Regelung, dass in einigen Bundesländern Führeschein AM mit 15 erworben werden kann, und andere vieleicht kleckerweise nachziehen.

    Die Trucker kennen solche Unterschiede schon lange. Hier ist i.d.R. bei 40t schluss. In Dänemark sind im Ernteverkehr 60t erlaubt.

    Im Übrigen verwundert mich der Vorstoss der Regierung schon. Viele Jahre hiess es sinngemäß: weg mit den Motorrädern, es ist zu gefährlich.

    Jetzt ein Zugeständnis, dass wie ein "Wahlgeschenk" klingt, im Vorgriff auf das drohende Ende der GroKo.

    Einmal editiert, zuletzt von Minatho (21. Dezember 2019 um 09:04)

  • Nee, das geht nur mit "echtem" A1.

    Ausserdem erlaubt die Regelung NUR Fahrten in Deutschland, da es eine nationale Erweiterung ist. Die entsprechenden Erweiterungen in Österreich, Italien und Co erlauben auch nur das Fahren im jeweiligen Heimatland solange es keine gegenseitigen Verträge gibt.

    An der Grenze ist also Schluss!

    Woher hast du die Info das er nur Regional gilt und man nach 2Jahren keine Aufstiegsprüfung machen kann? Hab da leider keine Informationen zu gefunden

    Das passt auch zu der Regelung, dass in einigen Bundesländern Führeschein AM mit 15 erworben werden kann, und andere vieleicht kleckerweise nachziehen.

    Die Trucker kennen solche Unterschiede schon lange. Hier ist i.d.R. bei 40t schluss. In Dänemark sind im Ernteverkehr 60t erlaubt.

    Im Übrigen verwundert mich der Vorstoss der Regierung schon. Viele Jahre hiess es sinngemäß: weg mit den Motorrädern, es ist zu gefährlich.

    Jetzt ein Zugeständnis, dass wie ein "Wahlgeschenk" klingt, im Vorgriff auf das drohende Ende der GroKo.

    Ernteverkehr darf hier auch schwerer sein

  • Woher hast du die Info das er nur Regional gilt und man nach 2Jahren keine Aufstiegsprüfung machen kann? Hab da leider keine Informationen zu gefunden

    Ernteverkehr darf hier auch schwerer sein

    Auch für den landwirtschaftlichen Verkehr gilt Par. 34 Stvzo. Die Fahrzeugbreite darf allerdings 3m statt 2,55m betragen. Oder hast du eine andere Quelle?

  • Ich meinte das mal gehört zu haben. Vielleicht schmeiß ich das mit dem Sonntagsfahrverbot während der Ernte durcheinander.

    Was steht denn im Wortlaut in der Verordnung?

  • Ich meinte das mal gehört zu haben. Vielleicht schmeiß ich das mit dem Sonntagsfahrverbot während der Ernte durcheinander.

    Was steht denn im Wortlaut in der Verordnung?

    ...... ist ein ziemlich langer Text. Zulässige Maße stehen im Par. 32 Stvzo, Gewichte im Par. 34 Stvzo.

    Das Sonntagsfahrverbot gilt nur auf Autobahnen ( grundsätzlich) und auf Kraftfahrstrassen (ausser sie sind für landw.Verkehr freigegeben).

    Soll heissen, mit einem Laster darfst du auch Sonntags auf der Landstraße fahren. Auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen nur mit Sondergenehmigung.

  • Das LKW Sonntagsfahrverbot gilt auf allen Strassen wenn der LKW gewerblich genutzt wird. Für Privatfahrten gilt das nicht.

  • Das LKW Sonntagsfahrverbot gilt auf allen Strassen wenn der LKW gewerblich genutzt wird. Für Privatfahrten gilt das nicht.

    Stimmt. Aber wer hat das schon? Genau so, dass Du mit 18 Klasse CE machen darfst, aber gegen Entlohnung 21 sein musst

  • Woher hast du die Info das er nur Regional gilt und man nach 2Jahren keine Aufstiegsprüfung machen kann? Hab da leider keine Informationen zu gefunden

    Ist in allen möglichen Foren schon 1000 mal rauf und runter diskutiert worden.

    Guckst du:

    125er bald mit Auto Führerschein fahrbar ?

    https://www.adac.de/verkehr/rund-u…otorrad-fahren/

    Die Systematik ergibt sich aus den Schlüsselzahlen, wie Skipper33 sagte:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Schl%C3%BCsselzahlen

    Da man für A2 den A1 als Vorbesitz haben muss (vereinfachter Aufstieg), du aber nur die Schlüsselzahl 196 bekommst ist dieser Weg nicht möglich!

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Da steht nichts darüber ob die Möglichkeit einer Aufstiegsprüfung bestehen wird oder nicht.

  • Da steht nichts darüber ob die Möglichkeit einer Aufstiegsprüfung bestehen wird oder nicht.

    Doch. Nach erfolgter Nachschulung bekommst du KEINEN Führerschein A1, sondern ein vorhandener Führerschein B wird um die Schlüsselzahl 196 ( wird noch eingeführt) erweitert. Das berechtigt dann zum Führen eines Fahrzeuges der Klasse A1. Weil also kein A1 .... kein Aufstieg. Zudem war noch zu lesen, dass bei Fahrzeugen der Klasse A1 noch eine Begrenzung des Masse-Leistungs-Verhältnis von 0,1Kw/kg wirksam werden soll. D.h. bei maximaler Leistung von 11KW dürfte der Bock leer auch nur 110kg wiegen. Genaueres kommt noch mit wirksam werden der Verordnung.

  • Das Gewicht/Leistung Verhältnis haben wir schon seit Einführung von A1!

    Wer den alten Klasse 4 hat für den gilt das nicht :hehe:

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Das Gewicht/Leistung Verhältnis haben wir schon seit Einführung von A1!

    Wer den alten Klasse 4 hat für den gilt das nicht :hehe:

    Das war mir nicht bewusst, da ich ohnehin Klasse A habe.

  • Da steht nicht explizit dass es die Aufstiegsprüfung nicht geben wird, nirgends. Denn B mit Zusatzzahl und A1 sind gleichwertig, warum sollte also nicht auch die Berechtigung zur Aufstiegsprüfung gleich behandelt werden?

  • Seite 8 der angehängten Drucksache:

    Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweite-rung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.

    Seite 14 des pdf!!!!

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Also müsste man theoretisch wenn man B mit ZZ hat um den A1 zu bekommen immer noch die komplette Ausbildung absolvieren? Das find ich albern