Fürs Motorradfahren (125ccm) genügt jetzt auch der Autoführerschein

  • Was ist das denn für ein neumodischer Quatsch?

    Hast schon recht, das Hin und Her ist nicht einfach nachzuvollziehen. Aber so ist das eben mit gesellschaftlichen Veränderungen, Dinge ändern sich.

    Bin ja auch kein Mensch der gegen Veränderungen ist, wenn es sich zum Guten tut. In dem Fall hätte es mir fast eine Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis eingebracht und da endet mein Verständnis für Neuerungen.

  • Bin ja auch kein Mensch der gegen Veränderungen ist, wenn es sich zum Guten tut. In dem Fall hätte es mir fast eine Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis eingebracht und da endet mein Verständnis für Neuerungen.

    Ich glaub er meint was die Probezeit ist. Das sind 2 jahre nach der Prüfung in denen du dir(fast) nichts erlauben darfst. Ansonsten wird die Probezeit erhöht (4 jahre) und du musst nochmal eine nachschulung machen. Das zählt aber nicht für den Mofa Führerschein. erst ab A1

    Deshalb habe ich den 125er mit 16 gemacht dan bin ich mit 18 aus der Probezeit.

    Immer am Schrauben 8o:andiearbeit:und fahrensmiley2026:sfera::motorrad:smiley2027

    Ein Problem ist meist schon halb gelöst, wenn es klar und verständlich formuliert wurde.

  • Wenn seinen grauen/rosa Lappen in die Checkkarte tauscht ( dann nur noch auf 15 Jahre begrenzt:effe: ), wird einem dann der M eingetragen oder tatsächlich nur der AM mit 45 km/h max.?

    Ich habe nämlich keine Lust für meine RST 50 einen schweineteuren 125-Schein machen zu müssen, nur weil meine 50 km/h darf.

    Euro-Norm? :zunge: Der Duft der freien Fahrt kann nur aus einem kat-freien Zweitakter kommen! :thumbup:

  • Wenn seinen grauen/rosa Lappen in die Checkkarte tauscht ( dann nur noch auf 15 Jahre begrenzt :effe: ), wird einem dann der M eingetragen oder tatsächlich nur der AM mit 45 km/h max.?

    Ich habe nämlich keine Lust für meine RST 50 einen schweineteuren 125-Schein machen zu müssen, nur weil meine 50 km/h darf.

    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html

    § 6 Abs. 1 zu Klasse AM

    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

    1. Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
    2. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • interessant an der sache ist...man darf fahrzeuge fahren die deutlich mehr als 50ccm haben bis 1952 gebaut wurde und nicht mehr wie 1 ps hat.oder 50ccm mit mehr als 40km/h höchstgeschwindigkeit bis bj 57 und 33kg (ausgenommen von der 33kg sind 2 sitzer...)

  • Ich wurde auch eingehend befragt, ob ich das wirklich will weil man den Schein nicht zum aufbauen von Motorradführerscheinen nutzen kann und nicht im Ausland nutzen kann.

    Moment, man darf ihn nicht im Ausland nutzen bzw. gilt nicht dort?

    Also bisher war ich an dem nachträglichen Schein noch interessiert.

    Dieses Interesse verpufft gerade :rolleyes:


    Tryz

  • Moment, man darf ihn nicht im Ausland nutzen bzw. gilt nicht dort?

    Genau.

    Das find ich auch sehr merkwürdig, denn der Hauptgrund für das Führerscheindurcheinander ist doch die europäische Homogenisierung.

    Und das Resultat ist jetzt der erste Führerschein (?) der nicht über die Ländergrenze hinaus gültig ist. Mmmmmhh.... :gruebel:

  • 100er Kennziffern sind nationale Regelungen, das sieht die EU extra so vor.

    So gibt es analog zur 196 eine Regelung in Ö, in Italien und noch 2 - 3 anderen Ländern. National bedeutet aber eben immer, dass das nur in dem einen Land gültig ist!

    Eine weitere solche Regelung ist die Prüfbescheinigung für Mofa, gibt es nur in D.

    Die EU erlaubt die Klassen AM und A1 bereits ab 14, national wird das in diesem Land gültige Mindestalter festgelegt. Daher auch AM in einigen Bundesländern ab 15. Das ist dann dem deutschen Föderalismus geschuldet.

    Andere Länder wie z. B. Malta erlauben das Erlangen einer Fahrerlaubnis erst ab 18.

    Soweit zum Thema Gleichheit!

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Ich habe dazu auch nachgedacht weil ich auch gerne in den Umländern von Deutschland unterwegs bin. Bin allerdings zu dem Entschluss gekommen, dass ich da auch nie Roller fuhr und ich dann eher lieber zu Fuß, mit dem Rad oder eben mit dem Auto fortbewege.

    Denn bei einer Städtetour nehme ich auch allerhand mal mal, Fotoausrüstung und was man da eben so findet und kauft oder man eben doch mal einkaufen fahren muss. Da kam mir nie der Gedanke auf ein Zweirad.

  • Die Schlüsselzahl B196 kann aber von einem Mitgliesland der EU im Nachhinein anerkannt werden. Bedeutet, wenn Österreich sagt, wir erkennen die B196 aus Deutschland in Östereich als offizielle Fahrerlaubnis an, so dürfte man dann auch mit seinem B196 in Österreich Motorräder bis 125ccm fahren. Dies anzuerkennen obliegt aber dem jeweiligen Land. Ich weiß nicht ob Deutschland die Schlüsselzahl B111 aus Österreich annerkannt hat...Wenn ja, dann könnte ja Österreich die B196 aus Deutschland auch anerkennen.

    Manuel

  • Genau.

    Das find ich auch sehr merkwürdig, denn der Hauptgrund für das Führerscheindurcheinander ist doch die europäische Homogenisierung.

    Und das Resultat ist jetzt der erste Führerschein (?) der nicht über die Ländergrenze hinaus gültig ist. Mmmmmhh.... :gruebel:

    Ich denke, ihr verreitet euch bei diesem Thema.

    Die Beschreibung der Führerscheinklassen, nebst Schlüsselzahlen, bedeutet nur, dass für eine Klasse einheitliche Ausbildung, Prüfung und Befugnis geregelt wird.

    Welche Klasse nebst Schlüsselzahlen aber anerkannt wird, ist Sache der einzelnen Staaten.

    Beispiel:

    Osterlitsch erkennt die Klasse B an, aber nicht Klasse B196.

    Proteste werden laut.

    Die Regierung in Osterlitsch lenkt ein.

    Jetzt ist es leichter, die Klasse B196 zuzulassen, weil Ausbildungs-u.Prüfkriterien im Vorfeld abgestimmt waren.

    Gegenbeispiel:

    Italienien hätte es erlaubt, mit Pkw-Führerschein auch Trekker zu fahren.

    Das geht nicht mehr, weil Klasse B keinen Trekker zulässt.

    Erst eine Zusatzverordnung kann erlauben, dass Klasse B auch Klasse T beinhaltet.

    Das gilt dann aber nur innerhalb des Staatsgebietes.

    Aktuell im "eigenen Haus": einige Bundesländer erlauben probeweise Klasse AM mit 15.

    15jährige dürfen dann aber mit ihrem Rasenmäher das jeweilige Bundesland nicht verlassen.

    Jetzt erkläre jemand seinem Bengel, dass er von Schwanheide, liegt an der Landesgrenze MV-SH, fast 200km an die polnische Grenze fahren darf, aber nicht die 10km in die Dorf-Disse nach Büchen, jenseits der Landesgrenze nach SH, denn dort ist es nicht erlaubt.


    Mehr bedeutet dieser Wirrwarr im EU-Wahn nicht.

    4 Mal editiert, zuletzt von Minatho (20. Juni 2020 um 13:16)

  • Die Schlüsselzahl B196 kann aber von einem Mitgliesland der EU im Nachhinein anerkannt werden. Bedeutet, wenn Österreich sagt, wir erkennen die B196 aus Deutschland in Östereich als offizielle Fahrerlaubnis an, so dürfte man dann auch mit seinem B196 in Österreich Motorräder bis 125ccm fahren. Dies anzuerkennen obliegt aber dem jeweiligen Land. Ich weiß nicht ob Deutschland die Schlüsselzahl B111 aus Österreich annerkannt hat...Wenn ja, dann könnte ja Österreich die B196 aus Deutschland auch anerkennen.

    Manuel

    Wenn es darum geht, Bundesbürgern, aufgrund von EU-Regelungen, Verbesserungen zuzugestehen, sind unsere Staatsorgane gerne taub und blind.

    Wenn es darum geht, Bundesbürgern, aufgrund von EU-Regelungen, Lasten aufzuerlegen, sind unsere Staatsorgane gerne sehr hellhörig.

    Da stellen wir Kritiker gleich gerne in die "rechte Ecke" und nennen das dann "Einigkeit und Recht und Freiheit".

    Aber was soll`s.

    Im Großen und Ganzen leben wir hier in rechtlicher Sicherheit und können es uns leisten, Erbsenzählerei zu betreiben.

    Ist doch nicht das schlechteste Ende der Wurst.

  • Moment, man darf ihn nicht im Ausland nutzen bzw. gilt nicht dort?

    Also bisher war ich an dem nachträglichen Schein noch interessiert.

    Dieses Interesse verpufft gerade :rolleyes:


    Tryz

    Was die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen angeht, hat sich, seit Bestehen der EU nichts geändert.

    Neu ist dabei nur, dass für die Erlangung einer Führerscheinklasse, bis auf das Lebensalter, die gleichen Bedingungen herrschen.

    Ich kenne noch Zeiten, da ist ein Grieche mit einem Fahrlehrer dreimal um den Block gefahren. Gab es keine Opfer, bekam er einen nationalen Führeschein, daraufhin einen internationalen Führerschein, und durfte damit hinfahren wo er wollte.

    Heute muss ein griechischer Fahrschüler genau die gleichen Bedingungen erfüllen, wie bei uns oder Frankreich oder Spanien oder ...

    Der Brüller dabei ist die Türkei.

    Obwohl kein EU-Mitglied, werden alle Führerscheine nach EU-Standard anerkannt.

    Als so B196 machen, den Roller an die türkische Grenze schieben, aufsitzen und losfahren.

  • Wenn es darum geht, Bundesbürgern, aufgrund von EU-Regelungen, Verbesserungen zuzugestehen, sind unsere Staatsorgane gerne taub und blind.

    Wenn es darum geht, Bundesbürgern, aufgrund von EU-Regelungen, Lasten aufzuerlegen, sind unsere Staatsorgane gerne sehr hellhörig.

    Das kann man bezogen auf das Fahrerlaubniswesen wirklich nicht so undifferenziert sagen. Bespielsweise müssen in einigen anderen europäischen Ländern ältere Kraftfahrer regelmäßig zur Gesundheitsprüfung. Deutschland hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht (soweit es nicht C betrifft). Hier darf jeder fahren, bis er auffällig wird.

  • Und die 196 ist ja mal eine gute Idee vom BeScheuerten!

    Zumindest lese ich einige Kommentare so.

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Das kann man bezogen auf das Fahrerlaubniswesen wirklich nicht so undifferenziert sagen. Bespielsweise müssen in einigen anderen europäischen Ländern ältere Kraftfahrer regelmäßig zur Gesundheitsprüfung. Deutschland hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht (soweit es nicht C betrifft). Hier darf jeder fahren, bis er auffällig wird.

    Dazu kommen dann noch Kraftfahrer mit Klasse B, D1 und D jeden Alters, sobald sie die Erlaubnis zur Personenbeförderung brauchen.

    Es mag durchaus legitim sein, Einzelheiten zum Kern einer Sichtweise zu machen, ich versuche es aber mit einem breiteren Blickwinkel.

    Die Wahrheit liegt vermutlich irgendwo dazwischen.

  • Und die 196 ist ja mal eine gute Idee vom BeScheuerten!

    Zumindest lese ich einige Kommentare so.

    Gut, aber nach meinem Geschmack halbherzig.

    Ich denke, dass es grundsätzlich eine drastische Erleichterung verdient, wenn Kraftfahrer, in welche Richtung auch immer, erweitern wollen.