Fürs Motorradfahren (125ccm) genügt jetzt auch der Autoführerschein

  • Hier waren es immer zw. 700-900,- + 48,- beim Straßenverkehrsamt fürs Umschreiben. schon teuer... Und kannst michtmal drauf aufbauen. Ist ganz cool für die Leute die wirklich nur so hobbymäßig ne 80er oder 125er fahren wollen. Aber über die ganzen Typen die jetzt immer mit ihren 125er Möchtegern Poser Karren die Moppedmeile verstopfen lach ich echt. Die meisten "Biker" grüßen die nichtmal... Einer wollte mir erzählen, wie gut seine CBR 125 "Fireblade" doch geht. "Fast wie ne Große", sagte er :irre: Ich hätte ihn die ZX 9R ja mal fahren lassen mit ihren 148 PS... Aber das dürfen heute ja nur noch die wenigsten ? Der hätte danach geweint!

  • Ich komme zwar auch einer Motorradfamilie aber mich reizt es nicht so wirklich. Ich nehme den Roller für den Weg zur Arbeit und Besorgungen in Stadt und Umland.

    Dann soll der Schein auch dafür da sein was besseres erstmal in der Tasche zu haben Stichwort "Fahren ohne Fahrerlaubnis" was einem Cops die meinen der müsse auch wenn 50km/h eingetragen ist er nur 45 km/h laufen darf. Evtl. wirds ja auch mal ne Sfera 125 oder so. Will ich nicht ausschließen.

  • Von der Sache her hätte der Polizist recht, B erlaubt das Fahren mit max. 45 km/h!

    Auch wenn du eine Schwalbe, die 60 darf, fahren darfst bist du selbst dafür verantwortlich max 45 zu fahren

    Ist blöd, aber nicht zu ändern; auch wenn sich wohl kaum einer dran hält.

    Insofern ist die 196 durchaus von Vorteil.

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Von der Sache her hätte der Polizist recht, B erlaubt das Fahren mit max. 45 km/h!

    Auch wenn du eine Schwalbe, die 60 darf, fahren darfst bist du selbst dafür verantwortlich max 45 zu fahren

    Ist blöd, aber nicht zu ändern; auch wenn sich wohl kaum einer dran hält.

    Insofern ist die 196 durchaus von Vorteil.

    Genau das ist falsch. M erlaubt das Führen von Kleinkrafträdern bis 50ccm. Die Geschwindigkeit richtet sich nach den Papieren.

  • Genau das ist falsch. M erlaubt das Führen von Kleinkrafträdern bis 50ccm. Die Geschwindigkeit richtet sich nach den Papieren.

    Dass Leute wie ich, die ihren "Dreier" nach dem 1.4.1980 gemacht haben, offene 50er (also zu meiner Jugend "Kleinkraftrad"/ Klasse IV im Gegensatz zu "Mockick", etc / Klasse V fahren dürfen, wäre mir neu.
    Der Erkenntnisgewinn auch nach langer 50er Praxis ist mir mit Sicherheit keine mehreren Hundert Euro und der Zeitaufwand wert. Fahrsicherheitsttraining ist vielleicht sinnvoll, aber freiwillig. Zumal: Wenn ich jetzt im zarten Alter von 58 Jahren den großen Motorradführschein mache, darf ich mich sofort auf eine Hayabusa setzen. Unverantwortlich. Aber beim Schritt von 60km/h Simson auf 80km/h 125er setzt Vater Staat auf "betreutes Fahren".
    Dabei würde mich eine dicke Maschine jetzt gar nicht reizen. Aber ich ahne, was passiert, wenn ich doch noch mal den Motorradführerschein mache und der Geist aus der Flasche ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von horsts (7. Juni 2020 um 14:26)

  • Der "Führerschein" M war der Mofa-Schein. Dass Leute wie ich, die ihren "Dreier" nach dem 1.4.1980 gemacht haben, offene 50er (also zu meiner Jugend "Kleinkraftrad"/ Klasse IV im Gegensatz zu "Mockick", etc / Klasse V fahren dürfen, wäre mir neu.

    Sfera meinte wohl AM, danns timmts ;)

    Manuel

  • Sfera meinte wohl AM, danns timmts ;)

    Manuel

    Nee, dann stimmts meiner Kenntnis nach immer noch nicht. Dreier von vor 1.4.1980 beinhaltete A1 und AM, also auch 125er ebenso wie 80er und offene 50er. Nach 1.4.1980 (mein Schicksal) nur noch 50er mit Geschwindigkeitsbeschränkung - egal ob (je nach EZ) 40, 45, 50 oder (durch DDR-Einigungsvertrag) 60km/h.

  • Stimmt, leider.

    Noch heute bin ich meinem Fahrlehrer dankbar für den Hinweis, dass Klasse 4 das Gleiche kostete wie Klasse 5. So geschehen im Jahre des Herrn 1979!

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Bitte nochmal....

    Ich habe B eingetragen und dieser beinhaltet ja AM.

    Darf ich also rückwirkend nur 45 kmh fahren obwohl vorher ja wenigstens 50 kmh erlaubt war? Echt jetzt?

  • Bitte nochmal....

    Ich habe B eingetragen und dieser beinhaltet ja AM.

    Darf ich also rückwirkend nur 45 kmh fahren obwohl vorher ja wenigstens 50 kmh erlaubt war? Echt jetzt?

    Du darfst auch Mopeds mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h und auch die Simme vor 1992 mit 60 km/h fahren, solange der Hubraum 50 ccm nicht übersteigt.

    Manuel

  • Bitte nochmal....

    Ich habe B eingetragen und dieser beinhaltet ja AM.

    Darf ich also rückwirkend nur 45 kmh fahren obwohl vorher ja wenigstens 50 kmh erlaubt war? Echt jetzt?

    Wenn dem so wäre, dürfte man alle Mopeds/Mokicks von vor 1990, die nur 40 km/h fahren dürfen, auf 45 km/h tunen. Davon habe ich noch nie gehört!

    Meines Wissens nach darf man mit dem Kl. 3 / B so schnell fahren, wie es Mopeds/Mokicks zulassungsbedingt dürfen. Unsere 50er Sfera ist ein Mokickroller, der zulassungsbedingt 50 km/h fahren darf.

    Wenn der B nur 50ccm mit Vmax 45 km/h erlauben würde, wäre das Fahren mit z.B. einer Schwalbe oder Sfera Fahren ohne Führerschein! Denn sonst wäre es auch erlaubt mit z.B. einer Zündapp KS 50 WC TT ( 50ccm Kleinkraftrad mit Vmax 80 km/h ) mit B legal zu fahren, wenn man nicht schneller als 45 km/h fährt.:totlach:

    P.S.: die DDR-Roller/-Mokicks dürfen nicht nur 60km/h schnell sein, die haben erlaubtermaßen auch bis zu 60 ccm!

    Euro-Norm? :zunge: Der Duft der freien Fahrt kann nur aus einem kat-freien Zweitakter kommen! :thumbup:

  • Genau diese Fehlinformation mit den 45km/h hatte ich auch schonmal und der Polizist war drauf und dran mir einfahren ohne Fahrerlaubnis rein zu würgen. Daher würde ich alleine der Ruhe wegen die paar Stunden absitzen,- man wird ja nicht geprüft, und gut ist es.

  • Och, wegen ungebildeter Polizisten, die ihren Job nicht nach geltenen Recht und Gesetz erledigen können/wollen, gebe ich kein Geld aus, um meine 50er Sfera zu fahren!

    Ein Polizist ist verpflichtet geltenes Recht und Gesetz zu kennen, und wenn er mal etwas nicht zuverlässig weiß, muß er sich vor Ort umgehend informieren, bevor er irgendwelche Maßnahmen durchführt. Der Anruf in der Zentrale, die nachsieht, was gilt, ist in so einem Fall auf Verlangen verpflichtend. Weigert sich der Polizist, gibt es eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Glaubt mir, das funktioniert gut.

    Im Übrigen steht die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den Papieren - da soll mal ein Polizist schlüssig erklären, weshalb das versicherungskennzeichenpflichtige Fahrzeug nicht mehr seine zugelassene Höchstgeschwindigkeit fahren darf, oder weshalb ein Führerschein, der das Führen derartiger Fahrzeuge erlaubt, in dem Fall nicht mehr gilt.

    Euro-Norm? :zunge: Der Duft der freien Fahrt kann nur aus einem kat-freien Zweitakter kommen! :thumbup:

  • Problem ist dabei: Am ende kostet es meine Zeit da diskutieren zu müssen. Und wenn man dann Pech hat darfst du dann selber alle Gänge machen, Rechtsschutz. Er arbeitet das bequem in seiner Dienstzeit ab, mich kostet es Lebenszeit in meiner Freizeit. Und die kann ich mir durch die Ausgabe für den Lappen erkaufen. So sehe ich das. Recht haben und dann letzten Endes sein Recht bekommen ist immer die Sache.

    Zum Glück sind solche Beamten behaupte ich mal die Ausnahme. Gibt ja auch genug sehr nette die einfach ihren Job machen oder gerne machen und entsprechend was von verstehen was sie tun.

    Wie gesagt ggf wirds ja mal eine Sfera 80 oder 125 und dann dürfte ich den fahren.

  • Bitte nochmal....

    Ich habe B eingetragen und dieser beinhaltet ja AM.

    Darf ich also rückwirkend nur 45 kmh fahren obwohl vorher ja wenigstens 50 kmh erlaubt war? Echt jetzt?

    Das ist doch mit der Klasse B umfangreicher.

    Der alte Klasse 3 ging bis 7,5to. Klasse B ohne Zusätze endet bei 3,5to.

    Durch Besitzstandswahrung bekamen Klasse-3-Inhaber auf blosses Kopfnicken C1E zugestanden. Da kommst Du auf 12,5to.

    Auf ein zweites Kopfnicken gab es sogar CE79. Da darf ein 3-achsiges Gespann sogar 18to erreichen. Dann aber ab dem 50ten regelmäßig zum Amtsarzt.

    Fahrzeuge der Klasse AM dürfen nur noch 45km/h schnell sein.

    Durch Besitzstandswahrung bleiben die alten Mopeds und Roller, die 50km/h oder gar 60km/h schaffen in der Klasse AM.

    Da Du aber Fahrzeuge der Klasse AM fahren darfst, darfst Du eben auch die Fahrzeuge fahren, die diese Besitzstandswahrung haben.

  • Stimmt, leider.

    Noch heute bin ich meinem Fahrlehrer dankbar für den Hinweis, dass Klasse 4 das Gleiche kostete wie Klasse 5. So geschehen im Jahre des Herrn 1979!

    Ich weiß nicht, ob das so war. Aber Klasse 4 und 5 waren auch in der alten Klasse 3 enthalten. Trotzdem ist es mein Informationsstand immer noch der, dass für 3er ab 1.4.1980 nur noch der Mopedschein übertragen mit drin ist. Da bin ich (1. Juni 1980) bezüglich offene 50er, 80er und 125er raus - egal, was der 4er oder 5er gekostet hätten.

    Nur dafür, dass es einzelne Kollegen bei der Rennleitung gibt, die (verständlicherweise) das Führerscheinklassenchaos nicht durchblicken (Ich habe noch keinen getroffen.) werde ich weder (gar nicht mal so wenige) Stunden absitzen noch den Gegenwert einer passablen gebrauchten 125er hinlegen.

  • War damals mit 16.

    Hätte ich bis 18 gewartet würde ich mich sehr ärgern.

    Abgesehen davon: 130 DM, was bekommst du heute noch dafür?

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Mit der alten Klasse 3 nach 1980 darfst Du die alten Klasse 4 nicht fahren. In der alten 3 Stand/steht 50 ccm und 50 km/h.

    Die Schwalbe darfst Du aufgrund Bestandsschutz mit der alten Klasse 3 oder 4 fahren. Für 80 oder 125 er musstest Du früher 1b machen. Schade finde ich bei der neuen Regelung das der Aufbauschein sehr teuer ist und nicht im Ausland gültig ist. Da würde ich lieber Motorrad nachlegen...