TÜV nicht bekommen, wegen fehlender Standlichtleuchte

  • Liebe Gemeinde,

    vor knapp zwei Monaten habe ich eine 25 Jahre alte Sfera NSL 80 erworben. Sieht gut aus, läuft gut und ist sehr gepflegt worden.

    Heute war ich beim TÜV und - habe ihn nicht bekommen. Der Grund dafür ist die fehlende Standlichtbeleuchtung (sprich Standlichtlampe), sonst gibt es keine Mängel.

    Die technischen Daten zur 80´er, die ich hier auf der Seite gefunden habe, geben an, das gar kein Standlicht verbaut ist (siehe Anlage, Rubrik Elektrik).

    Wie beweise ich das aber dem TÜV, das das so ist?

    Kann mir da jemand was zu sagen?

    Schon ´mal vielen Dank für sachdienliche Hinweise.

    weulman

  • ich hab auch keine in meiner nsl80 , bj 92 und das wurde noch nie bemängelt, auch weil nein Prüfer weis, das es die NSL auch ohne gab.

  • Das hat man oftmals bei alten Schätzchen und jungen Prüfern die grün hinter den Ohren sind. Im Zweifelsfall den Scheinwerfer dem Prüfer von hinten zeigen, dass er sieht, dass dort nichts ist bzw. nach einem anderen Prüfer fragen.

  • bei meiner war das Loch für Standlicht mit einem Blindstopfen verschlossen. Ich bezweifle dass der TÜV Typ das so hin nimmt...

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Ähhhh, doch.

    Eine meiner 80er hatte das drin, die andere den Blindstopfen.

    Hab ich das Standlicht nachgerüstet

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  • Meine 1992er 80er Sfera hat kein Standlicht und hatte vor rund 3 Monaten nach 20 Jahren sofort die neue Plakette ohne Tamtam bekommen. Ich bin mir sicher, der Prüfer hat sich das Ding nicht einmal richtig angesehen, denn meine Sfera stand bei Abholung genau am selben Platz, wo ich sie vorher abgestellt hatte... Ich habe sie übrigens bei einer Zweiradwerkstatt im Ort tüven lassen.

    Ich würde es bei einem anderen TÜV versuchen.

    PS: wenn ein Standlicht verbaut ist, müsste der Lichtschalter auch eine entsprechende Stellung dafür haben, oder?

  • an meiner 125 hyousung ist ebenfalls kein Standlicht.

    Manche machen da dumm aber wo nix ist .,ist auch nix .

    Also mit bedienanleitung hin und dem die Seite mit dem Licht einschalten gezeigt .

    Er schaute dumm aber hat gepasst .Mein fahrschul Lehrer meinte stand nicht ist offiziell keine Pflicht.

  • Wenn ich mit meinem Käfer zum TÜV fahre hat man auch ein wenig andere Prüfbedingungen weil einiges damals eben anders war als der heutige Standard. Gerade junge Prüfer, ist da meine Erfahrung, tun sich damit sehr schwer.

  • fahre zu dem TÜV wieder hin, reklamierte die Ablehnung wegen fehlendem Standlicht. Verlange dementsprechend eine kostenlose nachprüfung. Sollten die sich weigern , kannst du ihnen ruhig mitteilen, das die einen Fehler begangen haben , und sollten sie den nicht kostenlos beheben dies eine offizielle Beschwerde bei der zentrale mit sich zieht. TÜV-prüver sind ALLE fahrzeug-gutachter und niemand ist perfekt, aber auch die müssen Fehler einsehen.

  • Beim TÜV im speziellen habe ich die Erfahrung gemacht, dass sich manch einer im Umgangston vertut wie zu Zeiten als der TÜV noch ein Monopol war. Hier jung mir der TÜV auch auf den Keks und war unfreundlich seither bin ich mit den Autos bei der Dekra.

  • Bei meiner 80er hat der TÜV nicht nach Standlicht gefragt?! Es gibt da auch keinen Schalter für! Licht an/aus und Fern/Abblendlicht, das war's!

    Was war das denn für'n Heini...

    Sonst wende dich doch mal an Piaggio, dass sie dir etwas druckbares schicken dass die NSL überhaupt kein Standlicht hat?!

  • Liebe Leute,

    danke für die vielen Antworten und Entschuldigung das ich mich erst jetzt wieder melde.

    Dazu : Der Prüfer hatte sogar den Scheinwerfer ausgebaut. Da war auch ein Blindstopfen drin. Der Kabelbaum hatte aber auch das gelbe Kabel, allerdings ohne das es angeschlossen war. Ich habe mir die Lampenverkabelung mit Standlichtlampe besorgt und eingebaut.

    Jetzt fehlt mir allerdings der passende Lichtschalter, da es die Funktion "Standlicht" am bestehenden Schalter nicht gibt, wie oben schon angemerkt.

    Da ich aber immer nur zwischendurch Zeit finde mich darum zu kümmern zieht sich das alles lang hin.

    Ich werde wohl am besten mal zu einem anderen TÜV fahren, obwohl - der vorher eingebaute Blindstopfen für die Standlichtaufnahme ist beim herausnehmen an Altersschwäche auseinander gefallen.

  • Es gibt hier keinen Schalter mit Standlicht Rastung!

    Wenn man den Schalter in die Mitte (zwischen "Aus" und "Ein") stellt und festhält, dann ist NUR das Standlicht an.

    Der ab Werk verbaute Schalter kann das also, hat aber keine extra Stellung/Rastung dafür!!

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  • Bei der NSL gab es solch einen Schalter nicht mit Standlicht Rastung. Und bei den Scheinwerfern, die im Netz angeboten werden, ist dort immer ein Blindstopfen drin. Bei der RST dann aber schon. Der Prüfer nervt aber ganz schön.......

  • Als ich noch jung war, waren die Prüfer weitaus strenger als heute und haben jede nur erdenkliche Kleinigkeit bemängelt. Am schlimmsten war es, als der TÜV noch das Prüf-Monopol hatte. Als ein Prüfingenieur an meiner wunderschönen 900er einen selbstätig einklappenden Seitenständer verlangte, der aber serienmäßig ab Werk nicht von allein einklappte, oder eine (verschandelnde) Nachrüstung, habe ich an die Aufsichtsbehörde geschrieben. Die bestätigte, dass es keine Nachrüstpflicht gebe. Das hatte Erfolg, war aber langwierig.

    Vor einigen Jahren fiel ich mal mit meinem Bootsanhänger durch, wegen eines Mangels, über den ich nur den Kopf schütteln konnte. Ich fuhr um die Ecke zu einer anderen HU-Stelle und bekam die Plakette sofort.

    Ich kann mich nicht erinnern, dass jemals ein Prüfer bei einem meiner mehr-er-er-er-en Zweiräder das Standlicht kontrolliert hätte.

  • ich würde mich trotzdem beim obersten beschweren.

    es ist nicht akzeptabel für einen nichtvorhandenen mangel nochmals zum tüv zu müssen.