Windschild Faco 512, wo darf man das montieren?

  • Moin.

    Habe auf meiner 50er Sfera NSL ein Windschild dran da steht Faco 512 drauf.

    War beim Kauf dran, soll angeblich ein Händler montiert haben.

    In den Papieren steht das Teil nicht, auch bei Faco finde ich keine Angaben zu dem Teil. :nixweiss:

    Im Netz scheint das teil unbekannt zu sein.

    Hat jemand von euch Infos dazu:

    - Wo darf das dran?

    - ABE?

    - ...

    Gefühlt passt das nicht so toll, stört beim Spiegel einstellen, kann aber auch an den Haltern liegen.

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Chefe hat oder hatte auch ein Faco Windschild an seiner NSL:

    https://www.sfera-haiza.de/windschutzsche…_sfera_nsl.html

    Wie sieht es aus? So vielleicht?

    https://www.ebay.de/itm/Windschild…IpNc0YcPZOAem-g

    Hab was gefunden. Ist auf jedenfall für ne Sfera NSL dein Windschild.

    https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/-fac…225785-306-5262

  • Joo, danke.

    Ist wie das auf dem untersten Link.

    So weit ganz nett, aber in den Papieren steht es nicht drin und eine ABE oder so ist nicht zu finden...

    Mein Roller ist Franzose:

    Alles pisst und leckt!

  • Hab auch nix an Papieren. Fahre zwei unterschiedliche Fabbri Windschilde an meinen beiden RST. Bisher keine Probleme.

    Hatte beide neu gekauft und da waren auch keine Papiere (ABE) dabei.

  • Hab das gleiche Windschild.

    In der Betriebserlaubnis sind Windschilder von FACO eingetragen.

    Genau genommen die Scheiben VESPA 3000 und P01, aber die Nummer 512 ist eindeutig auch für die NSL und als solche auch von Piaggio-Händlern verkauft worden.

    Siehe auch hier, die rote Sfera:

  • Ob die Scheibe für Deinen Roller zugelassen ist, steht in der ABE b.z.w. Teilegutachten der Scheibe.

    Dann kostet der Eintrag in die BE ca. 35€.

    Oder Du bist so "schlau" wie ich!

    Eine Faco 518 ( für eine RST ) besorgt, die Halter am Lenker von einer NSL und zusammengebaut.

    Ab zum TÜV und, ungewollt, Kriesenmanagement aktiviert.

    Ergebnis: Einzelgutachten mit Eintrag in die BE 90€.

    Einmal editiert, zuletzt von Minatho (20. November 2019 um 12:58)

  • Hab das gleiche Windschild.

    In der Betriebserlaubnis sind Windschilder von FACO eingetragen.

    Genau genommen die Scheiben VESPA 3000 und P01, aber die Nummer 512 ist eindeutig auch für die NSL und als solche auch von Piaggio-Händlern verkauft worden.

    Siehe auch hier, die rote Sfera:

    Also laut BE darf eine Sfera auf eine Vespa 3000 oder Vespa P01, von der Verkleidung her, umgebaut werden.

    Die Windschilder sind eintragungspflichtiges Zubehör.

    Importeure können eintragungspflichtige Zubehörteile werksseitig anbauen lassen.

    Dann kümmert sich das Werk um die Formalitäten .

    Ähnliches hatte ich bei meinem Auto, da waren beim Kauf schicke Sonderräder dran und bereits eingetragen.

    Hier als Vergleich:

    Links kein Eintrag für Windschild oben bei den Gewichten. Nur unten für Verkleidungsteile.

    Rechts werksseitig eingetragene Windschilder. Andere Typen werden entsprechend nachgetragen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Minatho (21. Dezember 2019 um 16:18)

  • Hm, bei mir hat sich keiner bei Kontrollen für interessiert.......

    So soll's auch sein!

    Beim 1.Anlauf war ich beim TÜV-Hanse, in Hamburg. Die meinten, kann man machen ..... muß aber nicht.

    Allerdings war an dem Tag kein Sachverständiger da, und die Prüfer dürfen selber nichts machen.

    Beim 2.Anlauf war ich beim TÜV-Nord, also Schleswig-Holstein. Die "drehten dann am Rad".

    Fazit: lass' es machen, dann ist alles auf der sicheren Seite.

    Ansonsten darfst Du das Moped schieben, wenn die Politesse keinen Durchblick hat, weil die BE erloschen ist, inklusive saftigem Bußgeld und Termin zur Vorführung bei der Wache.

  • So! Ich war mit meinem Auto heute beim TÜV-Hanse. Dem Sachverständigen habe ich "am Ohr gekaut".

    Der hat mir jetzt verbindlich erklärt:

    Der Eintrag: "Das Fahrzeug darf mit Kraftradverkleidung Vespa 3000 oder P01 betrieben werden" heisst, für die entsprechenden Windschilder braucht kein Teilegutachten oder ABE vorliegen. Für alle anderen ja. Steht im Teilegutachten eines Windschlildes keine Erlaubnis für das betroffene Kraftrad, ist ein Einzelgutachten nötig. Auf jeden Fall ist ein Eintrag in die BE beim Leergewicht nötig, weil sich das Leergewicht des Kraftrades erhöht, was ja zu Lasten der Zuladung geht.

    Das Ganze gilt dann, wenn das Windschild ein Zubehörteil ist.

    Bei Krafträdern, wo ein Windschild konstruktionsmäßig in die Karosserie eingebunden ist, gilt das nicht, weil die Scheibe Bestandteil des Kraftrades ist.

    Soetwas findet sich doch bei den "Exoten", die bis 200km/h schaffen, und die Unterscheidung zwischen Roller und Motorrad fast schon zur Religion wird.

    2 Mal editiert, zuletzt von Minatho (10. Januar 2020 um 17:32)