Roller beschlagnahmt

  • ganz gefährliches Halbwissen.... oder Unwissenheit und dann noch gefährlicher damit Auskünfte zu erteilen.


    Einschlägige Rechtsverordnung:

    Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    Hier:
    § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
    Absatz 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist,
    oder
    2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
    Absatz 2 Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
    1.eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht

    Da hier aber zugegeben wurde, dass er von den Umbauten Kenntnis hatte ist der Tatbestand der Fahrlässigkeit schwer zu begründen somit eher nach Absatz 1 zu subsummieren.
    Ich gebe zu ich habe wenig Ahnung von Rollern und würde deshalb auch einen Teufel tun und anderen Leuten Ratschläge oder Informationen geben die falsch sind..... Deshalb lese ich hier auch viel statt Ratschläge oder Infos raus zu hauen. Aber ich möchte anderen empfehlen das selbige mit juristischen Aussagen sich vielleicht noch mal zu überlegen.

    Zur Abgabe des Führerscheins sei gesagt, dass du den auch direkt an der Polizeiwache abgeben kannst. Zumindest in den meisten Fällen. Dann zählt die Zeit ab der Abgabe und du kannst diesen Zeitraum somit selbst bestimmen außer es wird dir anders auferlegt, dazu müsste man den Bescheid kennen den du erhalten hast.

    Wieso Führerscheinabnahme?
    Bei Fahren ohne Fahrerlaubnis bekommst du "nur" eine Geldstrafe.

    Manuel

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt? Geradeaus sind fast alle schnell..

  • Gut wenn du das so siehst, ich finde es einfach nur -nicht richtig- jemanden mit solchem Halbwissen (rumgesponnen) zu informieren.

    Ist dann halt nur meine Meinung

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt? Geradeaus sind fast alle schnell..

  • Aktueller Stand: Ich darf ihn innerhalb von 2 Wochen abholen. Wenn ich das nicht tue, wird er versteigert oder verschrottet.
    Ich habe beim TÜV angerufen und gefragt, ob ich den auch vor Ort drosseln darf, negativ. "Das geht nicht so schnell, muss alles original. Der hat ja nen 68er Zylinder drauf." usw.). Gut, jetzt weiß ich letztendlich, dass es tatsächlich ein 70er Polini ist, ohne selbst geschaut zu haben :D
    Ich wollte dann wissen, ob er für die nächste Überprüfung wieder auseinandergeschraubt wird, "Nein, Probefahrt, ob er nicht schneller als 50 fährt, das wars. Man sieht ja ganz gut welche Teile verbaut sind." Der Meinung bin ich zwar nicht, aber ok.

    So long... Transporter mieten, nach Hause karren. Ich bau ihn nur so um, dass er 50 läuft, besteht nur die Frage, wie man eine Probefahrt macht...

  • Dann weißt du ja wenigsten, woran du jetzt bis.
    Einen Zylinder wechseln, würde nicht lange dauern, was glaubt der TÜV Mensch.............aber wenn man jetzt einen neuen Zylinder einbaut, dann kann man ja sowieso nicht gleich von
    Anfang an Vollgas fahren. Da würde man den neuen Zylinder ja eh zerschiessen. Am besten mit Anschlagring und Krümmer mit Blindrohr arbeiten und so die Drehzahl schön einfangen. Anschlagring um die größt mögliche Übersetzung zu reduzieren und Krümmer mit Blindrohr um die Drehzahl zu reduzieren. Dann noch unten an Zylinder alles mit Bremsenreiniger blitze Blank machen, damit es wie "neu" aussieht und fertig.
    Und die Testfahrt.........ja, ohne Kennzeichen nicht so einfach. Oder hast du es noch?

  • Vll kaufst du dir für die geschichte einfach einen gebrauchten 50er Satz in der Bucht am besten ori, verpasst dem neue Kolbenringe (max 10€) und baust das ein, dann ist es schon eingefahren und nur die ringe sollten die ersten 30km noch etwas sachte behandelt werden...


    du kannst dir ja dann in ruhe einen neuen 50er kaufen und den gemütlich einfahren... und verballerst ihn nicht wegen deren "probefahrt"... räusper
    Was sehr gut wäre so als Randnotiz, wenn du nach deiner story deine kosten mal aufschreibst, was du letztendlich alles bezahlt hast / strafe im Endeffekt bekommen hast

  • Ja heftige Story.
    Das die da so eskalieren ist ja heftig.

    Ich hab ja den "großen" Motorradführerschein, daher wäre es wenigesens nicht fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Leider sind hier bei uns im Umkreis 80er und 125er Sferas sehr schlecht zu finden, und wenn, dann mehr als
    nur bissel angerockt oder jenseits der 900€ Marke....

    Schrauber aus Leidenschaft.

  • ja die großen von denen sind teuer... die 80er findeste eh kaum noch, zumal es dafür nicht mehr den ori zylinder gibt und der pott glaub ich auch mehr als nur schwer zu bekommen ist... leider... eigentlich sind die geil.

  • Jep und deswegen spricht viel für den 50er....Ersatzteile in Hülle und Fülle.
    Beim 125er macht man leider auch einen guten Sprung nach oben in der Preisklasse für ersatzteile.

    und der 50iger...der 50-60kmh fährt reicht dicke für wege im Umkreis von 10-15km :)

    Schrauber aus Leidenschaft.

  • Dann weißt du ja wenigsten, woran du jetzt bis.
    Einen Zylinder wechseln, würde nicht lange dauern, was glaubt der TÜV Mensch.............aber wenn man jetzt einen neuen Zylinder einbaut, dann kann man ja sowieso nicht gleich von
    Anfang an Vollgas fahren. Da würde man den neuen Zylinder ja eh zerschiessen. Am besten mit Anschlagring und Krümmer mit Blindrohr arbeiten und so die Drehzahl schön einfangen. Anschlagring um die größt mögliche Übersetzung zu reduzieren und Krümmer mit Blindrohr um die Drehzahl zu reduzieren. Dann noch unten an Zylinder alles mit Bremsenreiniger blitze Blank machen, damit es wie "neu" aussieht und fertig.
    Und die Testfahrt.........ja, ohne Kennzeichen nicht so einfach. Oder hast du es noch?


    Was der so glaubt, das weiß ich auch nicht. Der Sito Plus war im Gutachten auch aufgeführt als Tuning... Hatte vor zwei Monaten einen Blick auf dieses "Gutachten" geworfen. Na ja.

    Es ist übrigens seitdem nichts passiert. Vor zwei Monaten habe ich den Roller mit Sprinter und Hunderampe abgeholt :D Kennzeichen musste ich im Juli in Anwesenheit der Polizei abschrauben. Ich habe mich, seitdem ich den Roller zurück geholt habe, nicht mehr damit auseinander gesetzt.
    Bei Abholung beim TÜV habe ich ihn kurz versucht anzulassen. Nix, tot. Vielleicht hat er auch nur den Zündkerzenstecker nicht wieder aufgesteckt, wer weiß es. Steht wie gesagt unbeachtet rum. Der Getriebedeckel ist voller Öl und der Tank war auch relativ leer. Der hat dem Roller auf dem Teststand so richtig gegeben. 78 km/h abzüglich Toleranz - kann ich bestätigen. Bis 70 fuhr der angenehm, schneller bin ich eigentlich nie gefahren.

    Ich war noch mal bei der Polizei und habe eine meiner Meinung nach bestmögliche Aussage gemacht. Einen Anwalt habe ich nicht hinzugezogen. Wer weiß schon wie lange das dauert. Bei mir fängt sowieso ein neuer Lebensabschnitt an mit viel arbeiten. Im Sommer wäre die Strecke zur Arbeit mit dem Roller ok, wobei die Abschnitte mit 70 km/h und unbeschränkt anstrengend wären, der Winter sowieso. Also hol ich den alten Audi 90 fürs erste wieder aus der Garage. Was solls.

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  • Hallo

    Zum Umgang mit der Polizei kann ich Dir aus eigener Erfahrung nur eines raten. Niemals auch nur irgendetwas zu dem Sachverhalt sagen welcher Dir vorgeworfen wird. Gib Deine Personalien an und zeige alle relevanten Dokumente vor aber mache niemals irgendwelche Angaben zur Sache - ausser eben zu Deiner Person. Als ADAC-Mitglied hast Du am besten auch einen Verkehrsrechtsschutz und übergibst die Angelegenheit sofort an einen Fachanwalt. So hast Du eine relevante Chance derlei Angelegenheiten zu regeln. Die Kosten für den ADAC und die Versicherung liegen weit unter dem was Dich nun voraussichtlich erwartet ...

  • Die Mitgliedschaft im ADAC aus eben solchen Gründen hat mir in der Zwischenzeit auch ein Arbeitskollege empfohlen - fürs nächste Mal... (welches es nicht geben wird...) ;)

    Vor einer Woche gab's nun Post von der Staatsanwaltschaft :lesen:
    Die Anklage lautet "Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einem Kleinkraftroller"

    Zitat

    Verkürztes Fassung des Schreibens

    Die Prüfung des Sachverhaltes hat ergeben, dass Auflagen und Weisungen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Die Schwere der Schuld steht dem nicht entgegen.

    Von einer öffentlichen Klage ist nach § 153 a Abs. 1 abzusehen, sofern Sie sich binnen einer Frist von 2 Wochen dazu bereit erklären, einen Geldbetrag von 300,- Euro innerhalb von 2 Monaten zu zahlen oder 30 Stunden unentgeltliche gemeinnützige Arbeit ableisten.

    Wenn diese Auflage/Weisung fristgerecht erfüllt wird, kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden.


    Das ist noch einmal gut gegangen würde ich sagen. Entgegen vieler Unkenrufe bin ich meiner Meinung nach mit Ehrlichkeit und Kooperation mit der Polizei gut gefahren. Ich habe den Sachverhalt ehrlich geschildert und mich den Polizisten gegenüber respektvoll verhalten. So mache ich das schon immer und ich kann keine negativen Erfahrungen damit verbuchen.
    Die Strafe wäre vermutlich höher ausgefallen, wenn ich in anderen finanziellen Verhältnissen wäre. Ich bin froh, dass so etwas berücksichtigt wird.

    Was mit den Kosten für 2x abschleppen und der Erstellung des Gutachtens ist, war dem Schreiben nicht zu entnehmen. Sollte auch das damit erledigt sein, hat der Staat, also der Steuerzahler drauf gezahlt. Ich vermute aber, dass diese Rechnung noch kommt. Ich werde nicht nachfragen aber damit rechnen.