SSL 25 - Rückbau, was darf bleiben und was muss wieder original?

  • Hallo,

    vorab muss ich sagen, dass ich eine Führerscheinsperre habe, welche ab Morgen aufgehoben ist, allerdings muss ich noch eine Mpu machen bevor ich eine Prüfung für meinen Autoführerschein machen darf. Diesbezüglich würde ich gerne wissen ob mir jemand dazu sagen kann, ob ich denn derzeit überhaupt mit meiner Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und einer Mofa (SLL25) im öffentlichen Straßenverkehr fahren darf, sofern an dieser ein entsprechend zugelassenes Kennzeichen angebracht ist.

    Bis dato habe ich mich immer fahren lassen, allerdings wird dies in der letzten Zeit aus zeitlichen Gründen immer schwieriger, weshalb ich mir eine meiner damaligen SSL25 fertig machen bzw. soweit zurückbauen möchte, dass ich sie wieder problemlos im öffentlichen Straßenverkehr fahren darf.

    An der Maschine fehlen zwar Teile, das meiste wurde damals zurückgebaut aber hier mal die Daten und was noch verbaut ist:
    Bj. Motornummer: SSD2M (Lt. Lexikon der Motorblock einer SSL25 in den Papieren der Maschine steht allerdings CO63M)
    Getriebenummer: 993475 A1 (Lt. Internet ein SSL25 Getriebe)
    Kurbelwelle: RMS Racing
    Kupplung: Nicht Vorhanden. Passen auch noch andere Getriebe mit den neueren Kupplungen?
    Zylinder: Nicht Vorhanden, kommt aber definitiv nur ein 49ccm Zylinder dran vielleicht mit abgedrehten Zylinderkopf für mehr Kompression.
    Felgen: NSL 50 Felgen
    Variomatik: ?
    Ansaugstutzen: Müsste noch ein offener (ca. 20mm) sein.
    Vergaser: Nicht vorhanden, in den Papieren steht ein Dell Orto PHVA 10 mit 74er Hauptdüse. In wie weit muss man sich dran halten?
    Luftfilter: Nicht Vorhanden, habe allerdings den Luftfilter einer NRG 50 hier liegen, welchen ich anbringen würde.
    Rahmen: Original
    Gabel: Ich habe damals die Gabel einer NSL 50 umgebaut, damit Sie am Rahmen passt. Darf ich so damit überhaupt fahren?
    Auspuff: Ich müsste irgendwo noch einen rumliegen haben.

    Was muss geändert werden und was darf bleiben? Ich möchte keine Ärger mehr mit der Polizei, allerdings wäre es auch schön wenn ich schnell von 0Km/H auf 25Km/H komme. :sfera:


    Gruß

    3 Mal editiert, zuletzt von Foxn (30. August 2016 um 20:08)

  • Hi,
    Ich kann dir nur zu deiner Führerscheinsperre was sagen:
    Diese Sperre gilt für dich auch für ein Mofa...du darfst in der Sperrzeit kein KFZ bewegen...auch kein Mofa.
    Wärst du vor 1965 geboren, dürftest du ein Mofa fahren, ohne eine Prüfung abgelegt zu haben.
    Da du aber erst 1994 geboren wurdest, ist dir das untersagt.

    Entweder Fahrrad fahren, oder einen Rollstuhl/Traktor der bis 6km/h fährt.
    Für diese brauchst du keinen Führerschein.

    Manuel

  • Danke, da die Sperre ab heute aufgehoben ist sollte ich damit eigentlich keine Probleme bekommen, wäre nur die Frage ob das auch für die MPU zählt.


    Gruß

  • Aber du hast doch zur Zeit keinen Führerschein, oder? Du mußt noch zur MPU und dann kannst du nochmal die Prüfung für den Führerschein ablegen !?!
    Frag doch einfach bei der Polizei nach.

    2 Mal editiert, zuletzt von BerlinSfera (31. August 2016 um 10:29)

  • Bei dir ist lediglich die Sperre ab morgen aufgehoben, die dir untersagt einen Führerschein zu machen.
    Fahren darfst du aber trotzdem kein Mofa, weil dir jegliche Berechtigung zum führen eines KFZ entzogen wurde.

    Fährst du jetzt ein Mofa und wirst dabei von der Rennleitung kontrolliert, bekommst du einen Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Und das kann richtig teuer werden...dir wird dann noch Vorsatz angelastet, weil du ja mal einen Führerschein hattest, den aber abgeben musstest wegen was auch immer.

    Manuel

  • Denke ich auch. Frag lieber nach, wenn wir dich jetzt verunsichert haben. Aber ich denke auch, dass nur die Sperre zu einem Führerschein machen aufgehoben wurde, mehr nicht.

  • Hallo,

    einen Führerschein habe ich nie besessen, damals war ich einfach zu blöd um über die Konsequenzen meines Handelns nachzudenken bzw. war es mir damals wohl oder übel egal. Das kann man jetzt aber leider auch nicht mehr rückgängig machen. Eine der Strafen war es, dass ich halt eine gewisse Zeit keinen Führerschein machen durfte.

    Jedenfalls habe ich vorhin bei der Führerscheinstelle angerufen. Dort sagte man mir, dass ich keine Kleinkrafträder und Kraftfahrzeuge ect. fahren darf, Mofa allerdings schon. Die Sperre ist ab heute ja auch aufgehoben, jetzt steht nur noch die MPU an und sobald ich diese bestanden habe meldet mein Fahrlehrer mich zu zur theoretischen und praktischen Prüfung an, da ich diese erst nach einer bestandenen MPU ablegen darf.

    Ich hoffe nur, dass die gute Dame mit der ich telefoniert habe auch wusste wovon sie redet.


    Bezüglich der umgebauten Gabel habe ich beim TÜV angerufen, wo man mir sagte dass damit die Betriebserlaubnis erloschen ist. Die Gabel wurde durch Loch- und Umfangsschweißung in der Höhe vom Kopflager mittels einer massiven Stange, welche damals extra dafür gedreht wurde umgebaut. Was würde es für mich genau bedeuten wenn ich nun mit sowas erwischt werde?
    Lediglich jemand der sich mit Piaggio auskennt weiß, dass die Gabel nicht zur SSL25 gehört und ggf. weiß dieser jemand auch noch was für diesen umbau notwendig wäre.

    Lt. Bußgeldkatalog würde hierbei folgendes zutreffen: Bußgeldtabelle für § 19 StVZO TBNR 319500 bzw. TBNR 319606
    Ob das hierbei auch wirklich auf meinen Fall zutrifft weiß ich allerdings nicht. Vielleicht hat hier ja jemand damit Erfahrung.

    Bezüglich des Vergasers hätte ich noch eine nicht fahrbereite NRG 50 Mc2 in der Garage stehen, vermutlich ist dort aber ein 12er verbaut.
    In wie weit ist das zulässig? Letztendlich ist es hierbei doch nur wichtig, dass die Maschine nicht schneller als 25Km/H fährt oder irre ich mich da?

    Einen Auspuff habe ich auch noch gefunden, einen alten Laser X Pro ohne Halterung. Hierbei weiß ich nicht ob ich mir selbst eine Halterung basteln darf oder ob es originale sein muss. Des weiteren weiß ich gar nicht ob ich diesen Auspuff auch wirklich an der SSL25 fahren darf. Vielleicht weiß hier jemand dazu mehr: e4 3006 S0007 JAMA 86.8011


    Gruß

  • Okay, wenn ich mir dass hier so durchlese, würde ich mal sagen..............LASS ES SEIN....
    Besorge dir ne Maschine, die vernünftig nicht in Schuss ist, nicht so verbastelt worden ist, sonst reitest du dich wieder in was rein. Die Gabel, der 12er Vergaser, der Auspuff............wenn mal die Polizei dich raus zieht und deine Daten checkt, nehmen die deinen Roller genauer unter die Lupe.........und wer was finden will, findet was. Natürlich wäre es schöner, aus dem was man hat, was zusammen zu basteln. Aber dass gibt nachher wieder nur Ärger.

    Könnte dein Auspuff so aussehen?

    http://www.streetlights.de/1000660_Auspuff_Laser_X-Pro.html

    Auf der Seite auf die PDF-Datei klicken....

    http://www.laser-exhausts.com/cgi-bin/shoppe…=231286.8011.AA

    Nö, passt nicht............

    3 Mal editiert, zuletzt von BerlinSfera (31. August 2016 um 15:53)

  • Hallo,

    ich könnte natürlich auch einen PHVA 10er und ein passenden Auspuff auftreiben. Bezüglich der Gabel hätte ich noch die einer NRG 50 Mc² hier, sofern diese passen würde und es nicht verboten ist.
    Ansonsten besorge ich einfach eine originale.

    Folgendes Setup hat der Motor nun:
    Motornummer: SSD2M (Also SSL25)
    In den Papieren der Maschine steht allerdings CO63M, das könnte man ja nun als Austauschmotor benennen, da man ja sagen kann dass der original Motor gebrochen ist o.ä. .
    Oder irre ich mich?

    Getriebenummer: 993475 (Neueres SSL25 Getriebe)
    Ich hatte noch ein passendes da für die neueren Kupplungsgenerationen.

    Kurbelwelle: RMS Racing
    Ich hätte auch noch genügend originale Kurbelwellen da, hierbei ist allerdings die Frage ob das nun wirklich notwendig ist diese beim restlichen Setup zu tauschen. Oder ist sowas allgemein illegal?

    Kupplung: Stink normale Kupplung passend zum Getriebe.

    Zylinder: 49ccm original von Piaggio

    Variomatik: Original

    Ansaugstutzen: Original

    Vergaser: Wird ein Dellorto PHVA 10 besorgt.

    Luftfilter: Von einer NRG 50 Mc²
    Verboten oder egal solange nichts bearbeitet o.ä.?

    Auspuff: Wird ein passender besorgt.

  • Grüß dich,

    da ist natürlich jeder Rat schwer zu geben, weil man dich nicht tiefer rein reißen möchte.
    Ich würde sagen die Bedingung Nummer 1 muss sein, dass der Roller definitiv nicht schneller läuft als er darf.
    Dann würde ich einfach mal schauen, dass du alle Drosseln, die eingetragen sind auch verbaut sind und ihre Funktion haben.
    Ggf. ruhig an Punkte wie den Ansaugstutzen wieder eine Abreißschraube anbringen.
    Und wenn du nur original Piaggio Teile wie Auspuff, Luftfilter und so dran hast denke ich wird da kein Mensch was sagen.

    Optisch darf er auch nicht mehr getunt wirken. Kauf dir am besten ein Topcase / Windschutzscheibe dazu. Ist in vielerei Hinsicht praktisch ;)

  • Hallo,

    vielen Dank für die Hilfestellung, ich frage mich gerade welche Maße eigentlich der Distanzring in der Variomatik hat. Wäre nett wenn mir das jemand sagen könnte.

    Gruß

  • Hallo,

    ich habe mittlerweile soweit alles auf original umgebaut. Nun habe ich heute 11g Gewichte verbaut und aus Alu ein Distanzring gedreht (Innendurchmesser: 20mm, Außendurchmesser: 25mm, Breite: 6mm), allerdings fährt der Roller noch 40Km/H (Vorher ca. 55Km/H. Wie viel mm sollte ich noch drauf packen und hat die 96er SSL 25 einen Gasschieberanschlag?

    Gruß

    2 Mal editiert, zuletzt von Foxn (26. September 2016 um 20:09)