Mein alter Sfera, die mir entwendet wurde.

  • Moin, ich habe mal meinen PC ausgemistet und mein Lieblingssfera habe ich wieder gefunden an Bildern, leider ist sie mir vor halbes Jahr entwendet worden. Das ding stand echt fast wie ne 1A da ... Ich trauer immer noch nach meinem geliebten Sfera...

  • Das Gefühl, dass du morgens aus dem Haus gehst und der Bock ist weg kenne ich nur zu gut. Da kann man demjenigen welchen nur wünschen, dass ihn den Blitz auf den Kackstuhl erschlagen möge.

  • Warte mal ab, bis das neue Versicherungsjahr beginnt.
    Anhand der Seriennummer sollte das Teil doch ausfindig zu machen sein.
    Pech für den jetzigen Besitzer der das Teil gekauft haben mag, aber du bist der rechtmäßige Besitzer.
    Ich würds auf die Art und Weise mal versuchen rauszufinden, wo der ist.

    Manuel

  • Der Roller liegt vmtl. schon lange in Einzelteilen bei eBay oder knattert irgendwo durch den Osten. In Deutschland bleiben die wenigsten gekauften Karren an einem Stück.

    Alternativ liegt er, so wie mein TPH damals, irgendwo im Wald und wird in ein paar Jahren durch Zufall gefunden. Der letzte zu ermittelnde Halte kriegt dann erstmal Post vom Staatsanwalt wegen illegaler Entsorgung von Sondermüll (so wie ich damals, das war ein Spaß ...). Alternativ gäbe es noch das Szenario, dass mit dem Roller irgend ein Scheiß angestellt wird und dem letzten zu ermittelnden Halter dann nachts das SEK die Tür eintritt, was auch schon vorgekommen ist. Darum ist mein Rat in solchen Fällen eher, den Diebstahl bei den Bullen zu melden, die Quittung gut zu verwahren und zu hoffen, dass die Karre nie wieder auftaucht, denn das macht mehr Ärger als irgend ein Roller wert ist.

  • Gutgläubiger Erwerb einer gestohlenen Sache ist nicht möglich, aber auch nicht strafbar. Sollte der Roller wirklich verkauft worden sein und der Käufer wusste nicht, dass es sich um einen gestohlenen Roller handelte, dann hat er keine Strafe zu erwarten, muss das Fahrzeug aber entschädigungslos an den eigentlichen Eigentümer zurückgeben.
    Es gibt hier nur eine Regelung wenn der gutgläubige Erwerber erhebliche Investitionen zum Erhalt bzw. zur Verbesserung der Sache getätigt hat, dann sind diese unter bestimmten Umständen bis zu einem gewissen Grad entschädigungsfähig. Ein solcher Fall wäre z.B. gegeben, wenn ein restaurationsbedürftiger Oldtimer gestohlen wurde und vom gutgläubigen Erwerber restauriert wurde, bevor das Fahrzeug als Diebensgut erkannt und dem Eigentüber zurückgegeben wurde. Das sind aber eher exotische Spezialfälle die dann i.d.R. die Gerichte beschäftigen.

  • Manuel Falsch lt Gesetzgebung wenn der besitzer nichts wusste bleibt es in seinem Eigentum :)

    Falsch,
    Die Gesetzgebung ist so, wie speedguru sie wiedergegeben hat.

    Wäre ja noch schöner wenn man Hehlerwahre einfach so behalten dürfte.

    Manuel