Ebay... Eure Einschätzung, danke.

  • Habe eine untere verkleidung für eine Sfera NSL bei Ebay verkauft. Diese ist für mein Empfinden in einem sehr gutem gebrauchtem Zustand gewesen, da ja schon 20 Jahre alt.
    Nun hat der liebe Käufer (evtl. ist er auch hier?) bemängelt, das die beiden hinteren Laschen zur Befestigung (zum Motor) gebrochen sind und das Teil defekt sei. Meine Auffassung ist eher das es halt gebraucht ist aber diese hinteren LAschen nicht ausschlaggebend für einen bestimmungsgemäßen Gebrauch sind.
    Erste Forderung war, seinen Kaufpreis 1€ inkl. Versandkosten 5,90€ und die Rücksendekosten solle ich Ihm erstatten...
    Nun besteht er auf dem einen Euro den ich auch erstatten werde, aber ich befürchte das er mir nach Erstattung dann eine negative Bewertung gibt...


    Ich schreibe das ganze hier, da ich echt an meinem Verstand zweifel, hatte vor kurzem schon eine komplette Gabel inkl. Felge und gerissenem Kotflügel für 15€ verkauft, da spielte sich das ähnlich ab. Da wurde der defekte Kotflügel bemängelt...

    Liege ich so falsch ???

    Edit:Links entfernt um Diskussion zu beenden

    2 Mal editiert, zuletzt von gattopardo (10. November 2013 um 11:58)

  • Nun wenn etwas defekt bzw. gebrochen ist, ist es kein guter Gebrauchtzustand auch bei 20 Jahren Benutzung nicht sondern klar ein defekt und würde ich so auch Reklamieren wenn dies nicht in der Auktion offensichtlich dabei geschrieben wurde, egal ob diese Brüche beeinträchtigen oder gar nicht ausschlaggebend sind. Ich muss dem Käufer so Leid es mir für dich tut da absolut recht geben und ich würde auch das Geld inkl. Versandkosten und Rückversand zurück wollen. Gebraucht heißt normal ein Produkt mit Abnutzungsspuren aber voll Funktionsfähig. Voll Funktionsfähig wäre die Verkleidung ja aber Brüche sind keine Abnutzungsspuren sondern defekte die man so extra nochmal deklarieren muss sollte da was vorhanden sein. Zwecks Negativbewertung würde ich mir erst einmal keine Sorgen machen wenn du das Teil zurück nimmst und die Kosten erstattest gibt es keinen Grund dazu. Sollte dann eine Negativbewertung folgen würde ich mich an ebay wenden das man diese löscht, dafür solltest du aber den Schriftverkehr und die Rückzahlung auch vorlegen können, dann lässt sich ebay bei vernünftiger Rückabwicklung auch auf eine Löschung der Negativbewertung ein. Wenn du was Gebraucht verkaufst gucke dir das Teil richtig an und beschreibe auch ggf. Mängel (stell auch Bilder bereit) die nicht zum normalen Gebrauch gehören wie eben Risse, Brüche oder tiefe Kratzer durch Stürze dann gehst du auch auf Nummer sicher und es gibt keine Reklamationen.

    Gruß Kroymans

    ;) Wir drei...ich, mich und meinereiner...haben entschieden ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Kroymans (9. November 2013 um 09:47)

  • Wenn bei dem Teil NICHT auf Gebrochene oder fehlende Teile ausdrücklich hingewiesen wurde,würde ich auch mein (Käufer) Geld zurückfordern! Wenn ich Gegenstände ins "Kaufhaus" einstelle,weise ich immer auf solche "Sachen" hin!! Außerdem giebt es bei mir KEINE Sachmängelhaftung. :alt:

  • Ja, eindeutig.
    Defekte sind keine Gebrauchsspuren. Wenn man sie aber stillschweigend dazu zählt, dann ist ein "sehr gut" oder "gut" wohl nicht angebracht.

    Auch das Alter spielt keine Rolle wenn man die Gebrauchsspuren einschätzt.
    Wenn ein Artikel zB stark verkratzt ist hat er halt deutliche Gebrauchsspuren, egal ob 1 oder 20 Jahre alt.

    Einmal editiert, zuletzt von Pit (9. November 2013 um 11:14)

  • gattopardo...sowas lohnt sich eh nicht zu verkaufen es gibt teile von der NSL die bekommst du nicht bzw Gar nicht weg.....
    und ja es ist ein Defekt denn der Gegenstand ist nicht Ordnungsmäss Funktionierend und ja die Laschen braucht man Hinten denn sonst hängt es evtl durch....
    Sicher kann man sagen es ist lächerlich sich dafür aufzuregen,wenn ich aber was ersteiger und es sind Grob Fahrlässig Mängel verschwiegen worden würd ich auch darauf bestehen...
    wobei ich noch fair wäre und sagen würd ist ok spar dir die Versandkosten für Rückversand er solls in den Gelbe Tonne feuern gut ist.

  • Ich kann mich ja nur meinen Vorrednern anschließen. Leider hast du diesmal Unrecht. Augenscheinliche Mängel fallen nicht unter einen gebrauchten Zustand,- das sind nur Abnutzungsspuren. Risse und abgebrochene Teile sind Defekte, wie andere schon sagten.
    Wenn man deine Bilder durchklickt hast du die Defekte auch nicht bebildert, so dass dies nicht aus deiner Beschreibung hervor geht sondern lt. Beschreibung sollte man eine Verkleidung mit Kratzern hier und da OHNE Risse und OHNE Defekte wie abgebrochene Laschen bekommen.

    Da würde er auch gut und gerne so mit durchkommen.

  • Sagte ja schon das ich erstatten werde...


    Aber meint Ihr im Ernst auch bei der Gabelauktion ??? Da ist der Riss doch deutlich erkennbar....

    Einmal editiert, zuletzt von gattopardo (9. November 2013 um 12:53)

  • Also.ich sehe,und LESE NICHTS von einem Riss!!! Auch in derBeschreibung: Nichts!?
    Würde mein Geld auch zurückfordern... :alt:

  • Also.ich sehe,und LESE NICHTS von einem Riss!!! Auch in derBeschreibung: Nichts!?
    Würde mein Geld auch zurückfordern... :alt:

    Das kann ich nicht ernst nehmen.... schau Dir mal das erste Bild an... es war auch kein offener Riß, der ging nicht nach unten durch, keine Ahnung wie das Zustande kam.

  • Original Piaggio Sfera NSL Gabel inkl. Kotflügel Felge Abdeckung
    So ist die Beschreibung. Nichts von einer Beschädigung oder einem "Riss" Auf dem Fotos kannst Du sehen,oder nichts sehen. Ich bleibe dabei! Geld zurück!!
    (Dies ist nur meine alleinige Meinung) Ansonsten: habe das Teil nicht erworben,sondern gebe nur meine Meinung dazu ab. :alt:

  • Nur mal so am Rande erwähnt.
    Es haben dir nun 5 unparteiische Stimmen gesagt, dass die Mangelangabe des Käufers legitim iss
    und er das Recht dazu hat den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
    Nur mal so für zwischendurch.


    Tryz

    Thread durchgelesen??? Ich erstatte ja... mir geht es um Eure Meinung was im übrigen nichts mit gültigem Recht zu tun hat... nur so am Rande...

  • Sagte ja schon das ich erstatten werde...


    Aber meint Ihr im Ernst auch bei der Gabelauktion ??? Da ist der Riss doch deutlich erkennbar....

    Ich würde es immer hinschreiben, denn das mit dem "hätte man sehen können" kann dünn werden.
    Habe da auch meine Erfahrungen ( Mein Bewertungsstand liegt bei ca 1,2k positiven Bewertungen).

  • Ich glaube ja rein rechtlich musst du da nix reklamieren! In deiner Artikelbeschreibung steht fast nichts drin, und er verweist auf die Bilder die nicht den Eindruck machen das er was verschleiern möchte. Bei so einer mageren Artikelbeschreibung hat der Käufer doch jederzeit vor dem bieten die Möglichkeit sich an den Verkäufer zu wenden bei Fragen. Man ist als Verkäufer auch nicht verpflichtet sich eingehend mit dem Verkaufsgegenstand zu beschäftigen und jedes kleinste Detail in der Beschreibung zu beschreiben, einige haben nichtmal eine Ahnung was sie dort verkaufen und erkennen Schäden nichtmal, und da reichen dann normal die Bilder. Man muss auch in dem Fall zwischen Gebrauchtwaren und Neuwaren unterscheiden. Bei Rückfragen kann der Verkäufer dann immer noch genauer nachschauen und die Fragen beaantworten.

    Wenn man den Käufer aber weiß machen will es sei alles in Ordnung und es sind dann Schäden vorhanden siehts glaub ich schon anders aus, das sehe ich hier aber nicht.

    Man tut aber immer gut daran Beschädigungen in der Beschreibung anzugeben.

  • Wenn man den Käufer aber weiß machen will es sei alles in Ordnung und es sind dann Schäden vorhanden siehts glaub ich schon anders aus, das sehe ich hier aber nicht.

    Ich schon. Es steht beim Verkleidungsteil unter Artikelzustand:
    Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und
    vollkommen funktionsfähig.

    "Vollkommen" trifft aber nicht zu. Ich will damit nichts gegen gattopardo sagen, es geht einfach nur allgemein um Ebay.

    Einmal editiert, zuletzt von Pit (9. November 2013 um 23:19)

  • Hier muss ich Pit absolut recht geben der Artikel ist eben nicht vollkommen Funktionsfähig da er beschädigt ist und dies nicht unter Gebraucht fällt, weder bei ebay noch rechtlich. Bei der Gabel sehe ich das ähnlich man kann wenn man es nicht weiß ggf. erahnen das da ein riss ist und ich hätte da als Käufer nachgefragt bevor ich es gekauft hätte, aber das bin ich. Ein andere guckt erkennt den riss nicht oder erahnt diesen auch nicht kauft das teil und guckt dann doof wegen einer Beschädigung die so nicht offensichtlich war. Wie gesagt ich hätte mich auch schwer getan anhand des Bildes einen Riss zu erkennen hätte es nicht direkt hier schon um Eingangspost mit beigestanden. Ich sehe definitiv beide Käufer im Recht. Ich persönlich würde als Käufer wenn es der Verkäufer nicht zurück nimmt oder den Kaufpreis und Versandkosten erstattet auch zum Anwalt gehen denn dafür habe ich nun mal eine Rechtsschutzversicherung und ich denke als Verkäufer mit den schlechten Bildern und ohne Angabe von Beschädigungen in der Artikelbeschreibung steht man dann ganz schnell als dummer da.

    Gruß Kroymans

    ;) Wir drei...ich, mich und meinereiner...haben entschieden ;)

  • Wobei ich bei eBay auch sagen muss Recht haben und Recht bekommen sind 2 Dinge leider. Hatte auch ein defektes Notebook verkauft und er zeigte mich an, weils defekt war ( nachdem ich ihm den Umtausch verweigerte) . Pech für mich,- auch wenn ich Recht hatte, war ich der Gearschte der wegen 30€ die Rennerei hatte ( Vernehmung) und das Warten auf den Abschluss.

  • Hast du angegeben das es defekt war? Den Termin bei der Polizei hätte ich dann gar nicht wahrgenommen, es ist ein Gerücht das man verpflichtet ist den Termin für eine Aussage wahrzunehmen. Erst bei einer Gerichtlichen Vorladung muss man antreten. Kann dir ja mal ne Interessante Vorlesung raussuchen ;)

  • Klar war ja auch alles richtig und ging auch dementsprechend aus. Klar,- wenn ich nix gemacht hätte kann ich dir gleich sagen was passiert wäre,- hätte nach NRW fahren dürfe. Man muss da überlegen was am wenigsten Zeit und Mühe kostet und nicht was geht.