• So hab meiner Sfera neue Felgen mit neuwertigen Reifen spendiert!
    Hab ich sau günstig in der Bucht geschossen. :hauwech:

    Hier mal nen paar Bilder!
    Ma gucken was ich mit den alten Felgen mach, vielleicht neu lacken oder für andere Projekte die mir so durch die Birne sausen :motorrad:


    Sieht jetzt viel frischer aus die kleine

  • Hier mal nen Update.

    Hab ein neues Projekt angefangen. Dafür brauch ich erst einmal klare Blinkergläser!
    Die hab ich jetzt heute schon mal fertig gestellt und danach kommen dann immer wieder die nächsten Schritte die ich euch präsentieren werde. :devil:

    Nicht erschrecken da ist noch die Schutzfolie drauf!

  • neues projekt? mit neuer oder alter sfera? Ist ja auf jedenfall ne Rst

    die blinker ahste gut hinbekommen ;) rand noch leicht abschleifen

  • Ich wills ja noch etwas spannend machen!
    Hab da noch ein kleines Problem was ich lösen muss und so lang ich das noch nicht in den Griff bekomme bleibt die Folie auf den Gläsern.
    Der Rand an dem Rechten Glas steht noch etwas ab, den muss ich noch fälzen, so wie bei den originalen Gläsern.

    Kennt einer eine Ba15s Fassung zum nachrüsten?
    Ob als Gummifassung oder zu schrauben mit Kontermutter egal. So wie die nur eben mit Außengewinde oder aus Gummi wie beim Standlicht.
    http://www.oldtimerbedarf.de/bilder/produkt…ckanschluss.jpg
    Habe vor meine Fassungen abzuschneiden damit ich nicht immer die Gläser abnehmen muss zum Birnchen wechseln!

  • Ok das wars hab jetzt keinen Bock mehr auf das Projekt.
    Idee war ein neues Standlicht! Mit Tüv Eintragung :cool:
    Nach der fast Fertigstellung ist mir jetzt der rechte Bildschirm gesprungen :motz:

    Erst hab ich insgesamt 7 Plexiglasblinker geschrottet bis ich einen Satz hinbekommen habe, dann der Rückschlag mit dem Problem der fehlenden Möglichkeit des einfaches Blinkerbirnen tauschens und zu Schluss die fehlende Möglichkeit der Programmierung der Anti Off Funktion der Bildschirme... :aumann:

    Ich könnt kotzen. Alles hab ich hinbekommen, bis auf das programmieren und dann geht der sch..ß Bildschirm kaputt. :wein:

    Ich glaub ich lass es

  • Update:


    So ganz aufgeben wollte ich jetzt dann doch nicht mehr und hab mir deswegen gedacht, dass ich dann wenigstens ein Led Standlicht einsetze mit E-Nr.
    Gibt es bei den üblichen Verdächtigen, sprich Polo, Louis und Hein Gericke.

    Hier mal nen paar Bilder!

  • So anfangs noch etwas skeptisch, ob der Scheinwerfer zu meinem Roller passt, habe ich ihn nun doch eingebaut.
    Jetzt wo ich dann ihn in meinem Roller gesehen habe muss ich sagen, es hat sich gelohnt! :cool:
    Erst dachte ich das Led Standlicht würde vielleicht blenden, aber dem ist nicht so. :nick:
    Schaut es euch selber an, Lob und Kritik sind erwünscht! :hauwech:

  • Was für LED`s hast du als Standlicht verwendet ?

    Edit: Habs gesehen.....die von Polo/Louis für 12,95€ das Stück. Die Leuchten nun mal punktuell. Fände ich besser, wenn man den Hauptreflektor nutzen könnte. Die Stelle wo du sie eingesetzt hast, ist mir auch schon mal in den Sinn gekommen. Leider ist da der gelbe Blinker, wenn man es Original lassen möchte. Mir kam mal die Idee, neben dem Hauptreflektor LED`s zu befestigen.
    Und, was sagt der TÜV dazu ;)

  • Wenn der Prüfer drauf aufmerksam werden sollte, wird er sicherlich was dazu sagen. Aber mal ehrlich, Scheinwerfer mal eben umschrauben ist ja wohl schnell gemacht, oder? :sfera:

    Vielleicht habt ihr ja mal lust auf meiner Hobbyseite http://www.sfera125.de vorbeizuschauen und mir einen Eintrag im Gästebuch dazulassen^^

  • @Tryz: Der is ja noch grün! Hab ihn nur so schön von vorne geknipst das man das nicht sieht :P

    BerlinSfera: Das werd ich dann im Juli sehen, da muss ich dann zum TÜV. :kotz:
    Bin da aber guter dinge, schlieslich habe ich mal in meiner Bandit 6 Jahre lang Leds im Hauptscheinwerfer gehabt und da hat nie einer gemeckert,
    weder Polizei noch TÜV und das ist schon ein paar Jahre her. :devil:

    Daniel959: Jupp ist nen ganz normaler Sfera-Scheinwerfer, bei dem man die Blinkerbirnen von hinten wechseln kann!
    Werde bei Gelegenheit ne kleine Fotostrecke von dem Teil machen, damit man alles sieht. :wow:

  • Schön, das du so hartnäckig bist. Tolle Idee, schöne Umsetzung. Falls es endlich mal wärmer wird, kann ich meine Blinkergläser in klar gießen. Das Standlicht hatte ich auch vor. Allerdings werde ich es anders lösen.
    Muss das Standlicht bei Abblendlich ausgehen? Hab das irgendwo gelesen. Kann ich aber gar nicht glauben. Die aktuellen Autos fahren doch auch mit LED´s und Licht an. Hast du da irgend eine Ahnung?

  • Standlicht darf während das Abblendlicht an ist gar nicht aus sein! Das ist quasi deine Lebensversicherung wenn dein Abblendlicht ausfällt. :oh:
    Das was du meinst ist Tagfahrlicht (TFL), dass muss ausgehen wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird.
    Ausser es ist noch zusätzlich als Positionslicht geprüft dann muss es nur dimmen um eine gewisse Prozentzahl. Weis die aber nicht mehr.

    Die Leds die ich ja verbaut habe sind nur als Standlicht zugelassen. :nick:

  • Hier hab noch mal was informatives rausgesucht falls noch mal Fragen zur Legalität kommen sollten!

    Hier aus der Stvzo:

    § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze.

    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nummer L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nummer L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nummer L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.

    (2) Scheinwerfer dürfen abdeckbar oder versenkbar sein, wenn ihre ständige Betriebsfertigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.

    (3) Lichttechnische Einrichtungen müssen so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich gegenseitig in ihrer Wirkung nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigen, auch wenn sie in einem Gerät vereinigt sind.

    (4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (bestimmt durch die äußere geometrische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und - mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeiger - gleichzeitig leuchten. Die Vorschriften über die Anbringungshöhe der lichttechnischen Einrichtungen über der Fahrbahn gelten für das unbeladene Fahrzeug. (Check, hab ich, die Led Standlichter)

    (5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

    1. Parkleuchten,

    2. Fahrtrichtungsanzeiger,

    3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),

    4. Arbeitsscheinwerfer an

    a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und

    b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,

    5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

    (6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.
    (Hab ich nicht, Halogen vorne, Hinten Led-Platine als Rücklicht, Led Kennzeichenbeleuchtung und vorne andere Blinkerbirnen)

    (7) Für vorgeschriebene oder für zulässig erklärte Warnanstriche, Warnschilder und dergleichen an Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel verwendet werden.

    (8.) Für alle am Kraftfahrzeug oder Zug angebrachten Scheinwerfer und Signalleuchten muss eine ausreichende elektrische Energieversorgung unter allen üblichen Betriebsbedingungen ständig sichergestellt sein. 
    (Noch hängt alles an den Original-Stromkreisen. Demnächst wird aber das Standlicht vorne und hinten an die Batterie geklemmt)

    (9) Schlussleuchten, Nebelschlussleuchten, Spurhalteleuchten, Umrissleuchten, Bremsleuchten, hintere Fahrtrichtungsanzeiger, hintere nach der Seite wirkende gelbe nicht dreieckige Rückstrahler und reflektierende Mittel, hintere Seitenmarkierungsleuchten, Rückfahrscheinwerfer und Kennzeichen mit Kennzeichenleuchten sowie 2 zusätzliche dreieckige Rückstrahler - für Anhänger nach § 53 Abs. 7 zwei zusätzliche Rückstrahler, wie sie für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben sind - dürfen auf einem abnehmbaren Schild oder Gestell (Leuchtenträger) angebracht sein bei

    1. Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,

    2. Anhängern zur Beförderung von Eisenbahnwagen auf der Straße (Straßenroller),

    3. Anhängern zur Beförderung von Booten,

    4. Turmdrehkränen,

    5. Förderbändern und Lastenaufzügen,

    6. Abschleppachsen,

    7. abgeschleppten Fahrzeugen,

    8. Fahrgestellen, die zur Anbringung des Aufbaus überführt werden,

    9. fahrbaren Baubuden,

    10. Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b der Fahrzeug-Zulassungsverordnung),

    11. angehängten Arbeitsgeräten für die Straßenunterhaltung,

    12. Nachläufern zum Transport von Langmaterial. Der Leuchtenträger muss rechtwinklig zur Fahrbahn und zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein; er darf nicht pendeln können.

    (9 a) Zusätzliche Rückfahrscheinwerfer (§ 52 a Abs. 2), Schlussleuchten (§ 53 Abs. 1), Bremsleuchten (§ 53 Abs. 2), Rückstrahler (§ 53 Abs. 4), Nebelschlussleuchten (§ 53 d Abs. 2) und Fahrtrichtungsanzeiger (§ 54 Abs. 1) sind an Fahrzeugen oder Ladungsträgern nach Anzahl und Art wie die entsprechenden vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen fest anzubringen, wenn Ladungsträger oder mitgeführte Ladung auch nur teilweise in die in Absatz 1 Satz 4 geforderten Winkel der vorhandenen vorgeschriebenen Leuchten am Kraftfahrzeug oder Anhänger hineinragen. Die elektrische Schaltung der Nebelschlussleuchten ist so auszuführen, dass am Fahrzeug vorhandene Nebelschlussleuchten abgeschaltet werden. Die jeweilige Ab- und Wiedereinschaltung der Nebelschlussleuchten muss selbsttätig durch Aufstecken oder Abziehen des Steckers für die zusätzlichen Nebelschlussleuchten erfolgen.

    (10) Bei den in Absatz 9 Nummer 1 und § 53 Abs. 7 genannten Anhängern sowie den in § 53 b Abs. 4 genannten Anbaugeräten darf der Leuchtenträger aus 2 oder - in den Fällen des § 53 Abs. 5 - aus 3 Einheiten bestehen, wenn diese Einheiten und die Halterungen an den Fahrzeugen so beschaffen sind, dass eine unsachgemäße Anbringung nicht möglich ist. An diesen Einheiten dürfen auch nach vorn wirkende Begrenzungsleuchten angebracht sein.

    (11) Für die Bestimmung der "leuchtenden Fläche", der "Lichtaustrittsfläche" und der "Winkel der geometrischen Sichtbarkeit" gelten die Begriffsbestimmungen in Anhang I der Richtlinie 76/756/EWG des Rates.


    Hab mal die 2 wichtigsten Sachen Rot markiert: Sprich egal was man verändert, sei es Halogen-Birne reinschrauben, Birne über Batterie laufen lassen oder andere Dinge verändert, fährt man nicht ordnungsgemäß laut Stvzo herum.

  • Hey Leute auch bei mir gibt es mal ein update.
    Hab meine Handschuhfachanlage optisch verschönert mit echtem Bubinga.
    Seht selbst.

  • Geile Sache, dies!
    Man sieht das du erfahren bist...  :applause:  :))

    Einigkeit und Recht und Hubraum

  • Danke!

    @Tryz: Das wird nix bringen da das ganze mit Plastiklack lackiert ist.
    Mein Plan ist alle Kanten schwarz zu lackiern und die grauen Plastik drehregler in dem Grün vom Roller.

    Die Boxen bleiben, sind von der Optik nicht die schönsten aber machen den größten Krawall und den besten Sound!
    Vielleicht lackier ich die Membran :-0

  • Sehr geile Idee mit den Blinkern. Schade, das kein Hersteller auf die Idee kommt :-/

    9 von 10 Stimmen im meinem Kopf sagen ich bin bekloppt.... Die 10. summt die ganze Zeit die Tetris Melodie :ablacher: