ACHTUNG: Erlöschen der BE im Bußgeldkatalog wird teurer.

  • Achtung, das Bußgeld für ein Fahrzeug mit erloschener BE ist nun offiziell wieder als eigener Tatbestand im Bußgeldkatalog und kostet seit dem 1.6 nun 90€ statt 50€ und 3 Punkte.
    Ebenso kostet es den Halter (bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen) 135€ und 1 Punkt. Wenn Halter und Fahrer die gleiche Person sind, 135€ und 3 Punkte.
    Wie es hier mit den Zulassungsfreien 50ern aussieht, weiß ich nicht, ich denke, als Halter wird der Versicherungsnehmer angesehen.

    Also, lasst euch nicht erwischen ;)

    Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/10146/al34238-0.htm

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  • Super dann darf ich mich ja beim zu schnellen fahren nicht mehr erwischen lassen das ist auf dauer zu teuer

  • Ja, bei Fahren ohne FE ist die erloschene BE der "minderwertige" Tatbestand und wird in Tateinheit nicht geahndet.
    Wenn man allerdings falsche Reifen, HLS, Veleuchtungsänderun o.ä. hat, wirds teuer.

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