Piaggio verkauft in Deutschland keine Zweitakter mehr !

  • Hallo ,
    ich war am Montag beim Pia – Händler der sagte Uns : Ich habe hier noch die letzten 4 Zweitakter dann ist Schluss ( nach Brüssel ,, Bla,bla…. )
    Finde ich schon richtig Schade das es bald keine mehr gibt …
    Habe mich aber noch reichlich eingedeckt .... :roller2: mit TPH s :roller2:

  • Grüß dich,

    war ja auch im Prinzip klar. Ein 4T braucht auch weniger Kraftstoff im Normalfall. Unsere Sferas gönnen sich ihre 4- 4,5L aber die Chinakracher und andere was bei 2-3L meine ich. Da rechnen die Käufer natürlich auch.
    Im Prinzip spricht ja auch nichts gegen. Die 4T Technik ist auch noch eine sehr überschaubare und schrauberfreundliche Technik.

  • naja mir gehts auch um Fahrspass :roller2:
    Sorry aber den Viertaktern kann ich nichts abverlangen .
    Ich habe zwar selber welche aber wenn ich die Wahl habe dann lieber Zweitakter .
    Ich selbst besitze noch einen Piaggio X8 ist schön und nett aber Richtig Laune macht doch ein Piaggio TPH 125 ccm :nick:

  • naja aber Fakt ist , wer will schon diese neuen Dinger haben mit Einspritzung usw....
    Die aus Brüssel machen alles kaputt .
    Vielleicht kommt ja noch :
    50 ccm Jährlich zum TÜV
    oder Zweitakter dürfen nur an bestimmten Tagen & Uhrzeiten fahren .....
    Armes aber ganz Armes Deutschland :applause:

  • aber anders rum : Verstehe ich nicht warum denn das dann möglich ist .

    Die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und das Land Mecklenburg-Vorpommern haben das Mindestalter für die Klasse AM von 16 auf 15 Jahre abgesenkt. Mit der Neuregelung ist bereits 15-jährigen das Führen von Kleinkrafträdern, Mopeds und vierrädrigen Leichtfahrzeugen bis 45 km/h in diesen Bundesländern gestattet. Wer vor Vollendung des 16. Lebensjahres außerhalb dieser Bundesländer ein Fahrzeug der Klasse AM führt, begeht eine Straftat wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

    Habe jetzt die Tage eine Simson verkauft mit der beliebten 60 Kmh Zulassung ( und der Käufer meinte er darf die fahren mit den Mofaführerschein )
    Kommt auch aus Sachsen Anhalt .
    Warum ist soooowwwas ................nicht in Ganz Deutschland !!!!!!!!!!
    ich weiß diese Regelung ( Modellversuch ist schon seit 2013 ) aber wenn das immer verlängert wird :nene:
    :irre:

    Einmal editiert, zuletzt von TPH-Star (1. März 2018 um 11:45)

  • Der Käufer glaubt vielleicht, dass er die Maschine fahren darf. Soweit ich weiß heißt Mofa, ganz egal welches Bundesland, 25 km/h.

    Ich vermute dass in den von dir genannten Bundesländern die Klasse AM ab 15 erlaubt ist, da dort einfach kein Mensch mehr wohnt und vermutlich die öffentlichen Anbindungen schlecht bis nicht vorhanden sind. Irgendwie müssen die Kinners ja zur Schule kommen :nixweiss:

  • Auf dem Weg zum Erwachsendasein ist für viele Jugendliche der Mopedführerschein ein wichtiger Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Mecklenburg-Vorpommern erhielt nun die Zusage vom Bundesverkehrsminister, dass es am Modellprojekt „Rollerführerschein mit 15“ teilnehmen darf. Das dürfte alle 14- und 15-Jährige freuen.
    Auf den letzten Drücker: MV macht mit beim Modellprojekt
    In den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen können Jugendliche ab 15 Jahren bereits seit 2013 mit dem Roller oder Moped auf den Straßen fahren. Im Rahmen eines Modellprojektes, welches bis zum 30. April 2018 läuft, soll geklärt werden, ob die Führerscheinklasse AM bundesweit ab 15, also ein Jahr früher, vergeben werden kann.

    Im März 2017 hatte sich Brandenburg dazu entschlossen, ebenfalls den Rollerführerschein ab 15 testweise einzuführen. Neun Monate vor Ende des Modellversuchs, also quasi in letzter Minute, kam nun die Entscheidung, dass auch Mecklenburg-Vorpommern den frühen Mopedführerschein anbieten darf.

    Die Jugendlichen wird es freuen, denn in dem dünn besiedelten Bundesland ist Mobilität ein kostbares Gut. Der Weg zur Schule, zum Ausbildungsplatz oder zu den Freunden kann durchaus eine Herausforderung sein.

    Am Ende der Testphase für den Rollerführerschein mit 15 sollen die Ergebnisse wissenschaftlich analysiert werden. Dann entscheidet sich, ob auch bundesweit das Mindestalter von 16 auf 15 Jahre herabgesetzt werden kann.

    Für welche Fahrzeuge gilt der Rollerführerschein mit 15?
    Zweirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingt 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal 50 ccm bzw. 4 kW (Roller, Moped)
    Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingt 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung (Trikes)
    Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bauartbedingt 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal 50 ccm bzw. 4 kW sowie Leermasse von maximal 350 kg (Quad, Kleinst-PKW)